Mit einem schlanken Moped "schlängelt" man sich gerne an einer stehenden Kolonne von Autos vorbei. Jedoch Vorsicht: das Befahren von einer Sperrfläche kann den Vorrang kosten.
Mit einem schlanken Moped "schlängelt" man sich gerne an einer stehenden Kolonne von Autos vorbei. Jedoch Vorsicht: das Befahren von einer Sperrfläche kann den Vorrang kosten.
Es trug sich in Wien zu: an einem Freitagmorgen staute es sich. Die beklagte Partei war auf ihrem Moped unterwegs und schlängelte sich an einer Kolonne vorbei. Die klagende Partei war auf dem Fahrrad unterwegs. Bei einer Kreuzung kam es dann zum Zusammenstoß.
Doch die für das Verschulden entscheidende Vorrangslage ist nicht ganz einfach: die beklagte Mopedfahrerin war auf einer Vorrangstraße unterwegs und die klagende Radfahrerin hätte Nachrang gehabt. Die Mopedfahrerin hat den Vorrang nach OGH jedoch dadurch verloren, dass sie auf einer Sperrfläche gefahren ist und die Radfahrerin nicht mit ihr rechnen musste.
Daher hat der OGH das Verschulden der Mopedfahrerin zugesprochen und sie zu Schadenersatz verurteilt.
Das Urteil.
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