Auch das ist seit bald 17 Monaten unsere „neue“ Realität: Verordnungen werden vom VfGH aufgehoben, der Regierung ist es egal. Wie kann das rechtlich überhaupt möglich sein?
Auch das ist seit bald 17 Monaten unsere „neue“ Realität: Verordnungen werden vom VfGH aufgehoben, der Regierung ist es egal. Wie kann das rechtlich überhaupt möglich sein?
In unserem VideoBlog geht es speziell um Grundrechte in Zeiten der Pandemie. Audiatur et altera pars bedeutet: In der Entscheidungsfindung muss auch die andere Seite gehört werden. Das passiert derzeit garnicht. Für alle, die mehr wissen wollen: Video Blog, Hintergründe, Berichte etc.: http://audiatur.at Bericht als Download: https://rechtsanwalt.forsthuber.at/audiatur.html
>> Betonung auf dem „a“ [audi-a-tur]
Hier geht’s zum Audiatur-Bericht*, 16.03.2021
Interview Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger im Wortlaut, 28.06.2021
Vielleicht haben Sie es noch in Erinnerung: Der Bundeskanzler sagte anlässlich einer der vielen Pressekonferenzen im Frühjahr 2020 sinngemäß, dass es ohnehin egal wäre, ob der Verfassungsgerichtshof eine Verordnung oder Gesetz aufhebt. Denn bis die Verordnung aufgehoben ist, wäre schon längst eine neue In Kraft. Dazu ein Zitat des deutschen Staats- und Verfassungsrechtlers Dr. Werner Kägi: „Sage mir deine Einstellung zur Verfassungsgerichtsbarkeit und ich sage dir, was für einen Verfassungsbegriff du hast.“
Deutlich wird der Verfassungsbegriff dieser Regierung und einzelner Bundesländer in einer Gesamtbetrachtung der Ereignisse der letzten eineinhalb Jahre: Der Verfassungsgerichtshof hat in mindestens 25 Erkenntnissen die unterschiedlichsten Verordnungen bzw. Teile davon als verfassungswidrig bzw. gesetzwidrig aufgehoben[1]. Allen Verordnungen seit 15.03.2020 ist gemein, dass sie über keinerlei Grundlage verfügen und keine den rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Begründung aufweisen. Nicht eine einzige (!) dieser bis dato erlassenen VO ist begründet. Um deutlich zu bleiben: Es werden nicht verletzte Formaliter bzw. „fehlende Beistriche“ kritisiert. Es liegt eine Scheinbegründung der Behörde vor, die an jeglichem rechtsstaatlichen Standard scheitert. Dennoch „wird weitergemacht, als wäre nichts gewesen“. Wie kann das noch rechtens sein? Näheres im aktuellen Video-Blog.
Hier gehts zum vollständigen Artikel: Angriff auf den Rechtsstaat - 16.08.2021
[1] Exemplarisch seien nur etwa V 363/2020, V 392/2020, V 405/2020, V 411/2020, V 428/2020, V 429/2020, V 436/2020, V 530/2020, V 533/2020, V 573/2020, G 271/2020, G 272/2020, oder V 2/2021 genannt.
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Video auf Odysee.com anschauen:
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Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof
In unserem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, in dem wir 7 Mandanten vertreten, hat sich auch einiges getan. Mittlerweile liegt die Antwort der "belangten Behörde" = Gesundheitsministerium vor. Wichtig ist an dieser Stelle: Es geht nicht um irgendwelche Formalismen, oder "fehlende Beistriche". Es geht um das große Ganze. Die Begründung, WARUM seit bald 16 Monaten ein ganzes Land eingesperrt wird fehlt schlicht völlig.
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Wer mehr wissen will:
Hier geht’s zum Audiatur-Bericht*, 16.03.2021
Interview Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger im Wortlaut, 28.06.2021
Es ist zu unsicher Kinder jetzt zu impfen [Info-Blatt], 09.08.2021
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