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Impfzwang (Video) #20

Die Regierung droht mit Impfzwang und ignoriert dabei die Rechte der Arbeitnehmer und Beamten. Was Sie tun können, erfahren Sie hier.

Die Regierung droht mit Impfzwang und ignoriert dabei die Rechte der Arbeitnehmer und Beamten. Was Sie tun können, erfahren Sie hier.

„Wie der Mensch in seiner Vollendung das edelste aller Geschöpfe ist, so ist er, losgerissen von Gesetz und Recht, das schlimmste von allen.“
Aristoteles

In unserem VideoBlog geht es speziell um Grundrechte in Zeiten der Pandemie. Audiatur et altera pars bedeutet: In der Entscheidungsfindung muss auch die andere Seite gehört werden. Das passiert derzeit garnicht. Für alle, die mehr wissen wollen: Video Blog, Hintergründe, Berichte etc. >> Betonung auf dem „a“ [audi-a-tur].
Im Video finden Sie eine Zusammenfassung des untenstehenden Artikels. Liken. Teilen. Sagen Sie es weiter!

>> Die Muster-Unterlassungsklage „3G am Arbeitsplatz“ (09.11.2021, 88 Seiten) als Download mit weiteren Dokumenten finden Sie am Ende dieses Artikels. <<

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Video auf Odysee.com anschauen:

Start: Der Grundrechte Blog zur Pandemie (Video)

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Die Muster-Unterlassungsklage „3G am Arbeitsplatz“ (09.11.2021, 88 Seiten) als Download mit weiteren Dokumenten finden Sie am Ende dieses Artikels.
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Allen sog. COVID-19-Vakzinen ist gemein, dass sie nicht für die Vermeidung einer Infektion durch das Virus SARS-CoV-2 („Verhinderung der Verbreitung“) vorläufig zugelassen wurden, sondern allein für eine etwaige Verhinderung eines schwereren Verlaufes der Krankheit COVID-19.

Im jeweiligen Zulassungsbeschluss der Europäischen Kommission, wie auch in den jeweiligen Produktbeschreibungen („Beipackzettel“) der EMA (die auch Anlagen beinhalten), werden die verwendeten Substanzen, die Wirkungsweise und deren Zulassungsgegenstand näher beschrieben.

Es wird bislang von Regierungsseite, der uA belangten Behörde Gesundheitsminister (führe ein Verfahren mit 7 Mandanten vor dem VfGH), Ärztefunktionären et al behauptet, die Menschen „müssen“ sich mit diesen Substanzen impfen, damit sie nicht weiter andere Menschen infizieren können. Diese Impfungen (besser: experimentelle Therapie [Studenphase III]) ist aber nicht (!) dazu geeignet die Infektionskette zu unterbrechen. Das behaupten nicht einmal die Hersteller. Diese Impfstoffe schaffen keine sterile Immunität. Das ergibt sich nachweislich aus den Zulassungsdokumenten der Europäischen Union.

Eine sterile Immunität verschafft hingegen eine Infektion, und das dauerhaft, wie wir von MERS bzw. SARS-Überlebenden wissen. Auch nach 12 bzw. 17 Jahren weisen diese eine Immunität auf (vgl. S.27-34 in ./B)

Eine bedingte Zulassung besteht – wie ausgeführt – nur für die Verhinderung (eines schweren Verlaufes) der COVID-19 Krankheit.

Die Praxis beweist darüber hinaus, dass sich bereits vollständig Geimpfte mit dem Virus infizieren und sogar mindestens eine gleich hohe Viruslast wie Ungeimpfte haben (siehe zuletzt u.a. CDC[1]. Der eigentliche Skandal ist aber, dass die Zulassungsbehörde von Anfang an von den teils erheblichen Nebenwirkungen und Folgen bis zum Tod gewusst hat und dennoch eine vorläufige (bzw. „Notfall-“)Zulassung erteilte.

Damit ist klar, dass jeglicher COVID-19-„Impfzwang“ – abgesehen von der Grundrechts- und Verfassungswidrigkeit – auch faktisch jeglicher Begründung entbehrt. Sämtliche, auch moralische Druckausübung (angeblicher Akt der Solidarität am Nächsten) erweist sich allein schon anhand der offiziellen Zulassungsdokumente als straf- und haftungsrechtlich relevant.

Stellvertretend für alle anderen bedingt zugelassenen Präparate: In der Produktinformation der europäischen Arzneimittelbehörde EMA betreffend „Comirnaty“ (bioNTec)[2], findet sich auf Seite 2:

“4.1 Therapeutic indications
Comirnaty is indicated for active immunisation to prevent COVID-19 caused by SARS-CoV-2 virus, in individuals 12 years of age and older.”

Ebendort findet sich auf Seite 27:
„1. What Comirnaty is and what it is used for
Comirnaty is a vaccine used for preventing COVID-19 caused by SARS-CoV-2 virus.”

Zur Wirksamkeit: In den jeweiligen Berichten (Punkt 2.5.4 für Comirnaty), in denen die EMA in ihrem Assessment Report erklärt, dass sie – man muss es so formulieren - keine Ahnung hat, inwieweit die Substanz die Virenübertragung unterbindet, stellt sie fest, dass sie die Verhinderung eines schweren Krankheitsverlaufs vermutet, diesen aber aufgrund der Seltenheit in den von ihr vor bedingter Zulassung gemachten begrenzten Studien aber nicht mit statistisch relevanter Datenlage behaupten kann.[3]

Aufgrund dieser Aussagen im Assessment Report, konnte die Zulassung der Substanzen nur für die etwaige Verhinderung des schweren Krankheitsverlaufs, aber nicht für die Verhinderung der Infektion und damit Infektiosität gegeben werden. Der Assessment Report ist Bestandteil des Zulassungsverfahrens.

Wir könnten noch weiter Ausführen, etwa, dass sich im Jahr 2021 schon jetzt ein Ansteigen an Herz- Kreislauferkrankungen, et al. verzeichnen lässt. Wir verweise in diesem Zusammenhang lieber auf die Datenbanken von WHO, VAERS, dem europäischen Register und jenem der BASG.

Einige Zahlen sind alarmierend. Es gibt unter anderem lt. WHO-Register mehr als 100.000 Herzprobleme, mehr als 115.000 Gefäßprobleme, 225.000 Atemwegsprobleme, fast 300’000 dermatologische Probleme, fast 650’000 Probleme des Bewegungsapparats und 925.000 Störungen des Nervensystems. Ganz zu schweigen von den 100.000 psychiatrischen Problemen.[4]

Diese Daten sind noch wesentlich bedenklicher, wenn man berücksichtigt, dass es hundertmal mehr tatsächliche Fälle von Nebenwirkungen geben könnte, als gemeldet werden.

Vor diesem Hintergrund kann niemand - der bei Verstand ist - eine Impfpflicht fordern. Die damit verbundenen, weitreichenden, insb. schadenersatzrechtlichen Konsequenzen für Republik und Hersteller sind den Meisten offensichtlich gar nicht bewusst. Dann werden nicht einmal mehr Haftungsausschlüsse helfen. Eine Impflicht / Impfzwang kann demnach weder im Interesse der Hersteller, noch der Republik sein.

Denn jeder, der auf seine Art Bedenken gegen diese vorläufig zugelassenen Präparate hat, wird das vor den Behörden und Gerichten umfassend darlegen. Sämtliche Grundlagen – neben der persönlichen Krankengeschichte – sind öffentlich zugänglich und millionenfach gesichert. Alle, die bereits geimpft sind und unter Nebenwirkungen leiden (allein uns sind in unserem persönlichen Umfeld zahlreiche Fälle bekannt), werden das Nämliche tun, wen sie für den 3. 4. 5. Stich antreten müssen.

Alle die schon jetzt auf der Straße stehen, machen weiter. Und es werden täglich mehr.

[1] Es begann mit dem Leak einer internen Präsentation der CDC, den die Washington Post veröffentliche. Die Präsentation befasste sich mit der „Verbesserung der Kommunikation rund um Impf-Durchbrüche und Impfstoff Effektivität“. Die CDC beruft sich auf eine Kombination aus kürzlich erhaltenen Daten aus Ausbruchsuntersuchungen und externen Studien, die zeigen, dass geimpfte Personen bei einer Infektion das Virus genauso leicht übertragen können wie ungeimpfte. Geimpfte Personen haben auch eine messbare Viruslast, die der von ungeimpften Personen, entspricht. Derzeit werden in den USA 35.000 symptomatische Infektionen, also Erkrankungen, bei Geimpften pro Woche festgestellt. Ein wachsender Prozentsatz von Geimpften wird auch ins Spital eingewiesen. Jeffrey Shaman, Epidemiologe an der Columbia University, schrieb in einer E-Mail nach Durchsicht der CDC-Folien. „In gewissem Sinne geht es bei der Impfung jetzt um den persönlichen Schutz - den Schutz vor einer schweren Krankheit. Die Herdenimmunität ist nicht relevant, da es viele Hinweise auf Wiederholungs- und Durchbruchsinfektionen gibt.“; Yasmeen Abutaleb, Carolyn Y. Johnson, Joel Achenbach, ‘The war has changed’: Internal CDC document urges new messaging, warns delta infections likely more severe, Washington Post, 29.07.2021; https://www.washingtonpost.com/health/2021/07/29/cdc-mask-guidance/; das Dokument ist hier abrufbar: Washington Post, 30.07.2021, https://www.washingtonpost.com/context/cdc-breakthrough-infections/94390e3a-5e45-44a5-ac40-2744e4e25f2e/

[2] 22/07/2021 Comirnaty - EMEA/H/C/005735 - II/0038/G, https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty#authorisation-details-section; Comirnaty : EPAR - Product Information, 07.08.2021, https://www.ema.europa.eu/documents/product-information/comirnaty-epar-product-information_en.pdf

[3] EMA, Assessment report Comirnaty, 19.02.2021, https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_en.pdf

[4] WHO, VigiAccess, Suchwort: "covid-19 Vaccine", http://www.vigiaccess.org/

 

>> Kündigungs- oder Entlassungsanfechtungen, Unterlassungs- und Feststellungsklagen gegen 1/2/3G am Arbeitsplatz <<

Eine Kündigung oder Entlassung wegen verpöntem Motiv oder Sozialwidrigkeit anzufechten, ist komplizierter. Dafür empfehlen wir jedenfalls anwaltliche Unterstützung, oder die Vertretung durch die Arbeiterkammer.

Die notwendigen Dokumente

# MUSTER-Klage Unterlassung 3G Arbeitsplatz

./B audiatur-Bericht (./B)

./C Urkundenerklärung (./C)

./D Interview Dr. Allerberger (./D)

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