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„Klage“ gegen Impfpflicht (Video) #23

Wir bereiten einen gemeinsamen Antrag auf Überprüfung des Impfpflichtgesetzes vor. Unseren Mandanten reicht es! Zu oft hat die Politik ihre Versprechen gebrochen. Auch Sie können mitmachen.

Wir bereiten einen gemeinsamen Antrag auf Überprüfung des Impfpflichtgesetzes vor. Unseren Mandanten reicht es! Zu oft hat die Politik ihre Versprechen gebrochen. Auch Sie können mitmachen.

„Wie der Mensch in seiner Vollendung das edelste aller Geschöpfe ist, so ist er, losgerissen von Gesetz und Recht, das schlimmste von allen.“
Aristoteles

In unserem VideoBlog geht es speziell um Grundrechte in Zeiten der Pandemie. Audiatur et altera pars bedeutet: In der Entscheidungsfindung muss auch die andere Seite gehört werden. Das passiert derzeit garnicht. Für alle, die mehr wissen wollen: Video Blog, Hintergründe, Berichte etc. >> Betonung auf dem „a“ [audi-a-tur].
Im Video finden Sie eine Zusammenfassung des untenstehenden Artikels. Liken. Teilen. Sagen Sie es weiter!

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Video auf Odysee.com anschauen:

Start: Der Grundrechte Blog zur Pandemie (Video)

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Der 20.01.2022 war ein schwarzer Tag für die Menschenrechte in Österreich. Der Nationalrat setzte sich über alle Bedenken, über alle Kritik, über die zigtausend Menschen, die auf der Straße und im Alltag für ihre Rechte eintreten, hinweg. Wieder einmal sollte mit Druck und politischer Aggressivität eine Maßnahme durchgepresst werden. Wir meinen hingegen: Law & Order hat in der Gesundheitspolitik nichts verloren!

Jede/jeder soll für sich entscheiden, soll seine eigene Risikoeinschätzung treffen (Erkrankung/ggf. Medikamente vs. Nebenwirkungen). Der Staat hat sich dabei jedweder Einmischung zu enthalten.

Totalversagen der Politik

Zwei Jahre Pandemie haben gezeigt, dass der überwiegende Teil der österreichischen Volksvertreter offenbar sachfremde Überlegungen den Vorzug geben, wenn es darum geht die Bevölkerung zu schützen (eigenes politisches Überleben, „Hände falten, Goschen halten“).

Auch wenn die „Wahlkampfperformance“ von ÖVP, SPÖ, Grüne, Neos in der Pandemie nicht so schlecht war, haben sie bestenfalls erfolgreich Titelgeschichten produziert und Umfragen gewonnen. Zerstört wurde das gesellschaftliche Miteinander, die Fähigkeit miteinander zu reden. Damit muss jetzt Schluss sein. Die Steuergeldvernichtung, die Kollateralschäden, werden uns alle noch sehr lange beschäftigen.

Neuer Antrag auf Prüfung der Impfpflicht

Bereits am 16.03.2021 haben wir einen umfassenden Antrag an den VfGH eingebraucht. Dort wurde das gesamte Maßnahmengesetz, 13 §§ aus dem Epidemiegesetz, die damals gültige Verordnung des Gesundheitsministers und die „Hochinzidenzgebietsverordnung“ aus Wr. Neustadt angefochten. Das Verfahren läuft nach wie vor. Mehr Infos dazu hier „Anfechtung aller „Lockdown-Gesetze“. Jetzt nehmen wir uns den zweiten großen rechtlichen Teil der Pandemie vor: Den der Impfpflicht. Jedenfalls wird das Gesetz angefochten. Wenn es bei Zeiten eine Verordnung des Ministers gibt, auch diese.

Ohne Druck geht nichts mehr

Auch wenn nun der VfGH endlich das Heft in die Hand genommen hat und offiziell die richtigen Fragen stellt (GZ V11/2022), heißt das noch gar nichts für die Impfpflicht. Sie muss so lange bekämpft werden, bis das Gesetz aufgehoben ist. DAS PASSIERT NUR WENN WIR AKTIV DARAN ARBEITEN. Wer zuschaut, hat schon verloren. Wir wissen nicht, wie lange der Zwang / die Pflicht aufrechterhalten werden soll. Einmal eingeführt, kann dies die Pflicht für jedwede andere Krankheit missbraucht werden. Dagegen muss man sich schützen.

Schadenersatz für den Einzelnen

Nur wer Antragsteller ist, hat auch einen Schadenersatzanspruch (Rückzahlung von Strafen, Schadenersatz bei Impfschäden durch das Gesetz, Kostenpflichtige Tests [Rechnungen aufheben!]…). Es gibt diesbezüglich keine „Trittbrettfahrer“. Nur wer selbst aktiv für seine Rechte eintritt, hat Erfolg.

Vorgehensweise

Sie melden sich bitte schriftlich bei uns.
Telefonisch können wir vorab keine Auskünfte geben
Hier geht’s zum Kontaktformular (oder direkt per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Wir brauchen von Ihnen:
# Ihre vollständigen Daten (Name, Postanschrift, Geburtsdatum, Tel, Mail)
# Angaben, ob Sie 1G/2G sind, oder keines von beiden.

In weiterer Folge:
# Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepasskopie

Kosten pro Person:
# Brutto EUR 400,-
# zzgl. Barauslagen, Gerichtsgebühren (best case: EUR 100,-, worst case EUR 300,-),
Gesamt also im besten Fall EUR 500,- ansonsten maximal EUR 700,-.
Das Honorar ergibt sich aus der gigantischen Vorarbeit. Pausenlos gibt es Neuerungen. Dennoch wollen wir möglichst vielen Menschen die Gelegenheit geben dabei zu sein.

Der von uns angebotene "Individualantrag auf Normenkontrolle" an den Verfassungsgerichtshof kann nur durch einen Anwalt eingebracht werden (Anwaltspflicht).

Verfassungsrecht ist nicht versicherungsfähig, dh. Rechtschutzversicherungen zahlen dafür nicht. Haben sie noch nie. Werden sie vmtl. auch nie. Ist eben so.

Wir können bei dem Preis keine speziellen Formulierungswünsche, Textänderungen oder sonstiges berücksichtigen. Anregungen jedoch gerne.

>> Ob der großen Anzahl, können wir nur schriftliche Anfragen bearbeiten, die vollständig erfolgen. <<

Mit Ihrer Teilnahme unterstützen Sie indirekt auch unsere unentgeltliche Arbeit (regelmäßige Infos was der Einzelne tun kann, gratis Muster für Klagen, Einsprüche gegen Strafverfügungen (folgen zeitgerecht).

Verletzte Grundrechte

Abschließend noch überblicksartig die verletzten Grundrechte:
# Recht auf Privat- und Familienleben (§ 8 EMRK)
# Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art 9 MRK)
# Achtung der Menschenwürde, Grundrecht auf Leben (Art. 85 B-VG, Art. 2 EMRK, 6. ZPMRK),
# Der Gleichheitssatz (Art 7 B-VG; Art 2 StGG)
# Recht auf Datenschutz
# weitere Rechte etwa aus der Datenschutzgrundverordnung, der Europäischen Grundrechtecharta.

„Net lugg lo!“ – wie die Vorarlberger sagen. Nicht locker lassen, dran bleiben. Noch ist die Sache nicht ausgestanden!

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 3 66

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