Eine Bank verwertete das zur Sicherheit gegebene Gold sofort nach dem Ableben des Kreditnehmers ohne die Erben zu verständigen. Kam sie damit durch?
Eine Bank verwertete das zur Sicherheit gegebene Gold sofort nach dem Ableben des Kreditnehmers ohne die Erben zu verständigen. Kam sie damit durch?
Ein Kreditvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, wenn aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kreditnehmers die Kreditrückzahlung gefährdet ist.
Der Sachverhalt
Der Kreditnehmer hatte mit der später beklagten Bank einen Kreditvertrag über 68.000 € abgeschlossen und die Kreditraten bis zu seinem Tod regelmäßig bedient. Zur Besicherung der Kreditforderung hatte er der Bank Goldmünzen und Nuggets übertragen.
Kurz nach dem Tod des Kreditnehmers löste die Bank das Kreditverhältnis bei einem Kreditsaldo zum Todestag von 58.531,72 € auf und verwertete am selben Tag noch die Sicherheiten zu einem Erlös von 62.244 €. Weder die Verlassenschaft noch die Kinder als Erben waren zuvor verständigt worden.
Die Verlassenschaft brachte Klage ein um den aufrechten Bestand der Kreditvereinbarung festzustellen zu lassen und die Bank zur Wiederbeschaffung und Haltung des Goldes zu verpflichten, da keine Umstände vorgelegen sind, die die Auflösung des Kreditvertrags gerechtfertigt hätten. Nachdem das Erst- und das Berufungsgericht der Klage stattgaben, brachte die Bank auch noch Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) ein.
Die Entscheidung
Eine tatsächliche Gefährdung der Erfüllung der Kreditverbindlichkeiten konnte nicht aufgezeigt werden.
Die benötigte tatsächliche Gefährdung liegt hier weder aufgrund des Ablebens des Kreditnehmers noch wegen potenzieller Wertschwankungen des als Sicherheit gegebenen Goldes vor. Mangels Kündigungsgrund ist die Kündigung daher unwirksam.