Wienerstraße 80, 2500 Baden +43 2252 86366 frage@forsthuber.at

Select your language

Aktuelles

Vorverlegung der Sperrstunde auf 24:00 Uhr

Einem Lokal in Wien wurde eine frühere Sperrstunde (24.00) vorgeschrieben, wogegen es rechtlich vorging. Mit Erfolg?

Nach der Gewerbeordnung ist für einen gastgewerblichen Betrieb eine spätere Aufsperrstunde oder eine frühere Sperrstunde vorzuschreiben, wenn die Nachbarschaft wiederholt durch das Verhalten der Gäste unzumutbar belästigt wird. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Verlegung der Sperrstunde im Verhältnis zu den Vorfällen als unverhältnismäßig anzusehen ist.

Das Verwaltungsgericht Wien hat in einem Verfahren festgestellt, dass sich vor dem konkreten Lokal um die Haupteintrittszeiten zwischen ca. 0:30 Uhr und 1:30 Uhr Gästeansammlungen bilden würden, die Grund für unzumutbare Lärmbelästigungen an einer Vielzahl von Tagen seien. Auf dieser Grundlage hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Lokalbetreiberin gegen die Festlegung der früheren Sperrstunde (24:00 Uhr) abgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun die dagegen erhobene Revision der Lokalbetreiberin zurückgewiesen: Die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtes Wien im konkreten Fall ist nämlich nicht unvertretbar. Außerdem zeigte sie keine - für die Zulässigkeit der Revision erforderliche - Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf.

Die Entscheidung (pdf).

Weitere interessante Beiträge

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte

Ihr Recht ist unser Auftrag!

Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.

Anschrift

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo, Di, Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Mi, Fr:  9-12 Uhr

Wir benutzen Cookies und externe Dienste

Wir nutzen Cookies und externe Dienste auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.