Ab 01.01.2017 wird das "Gerichtsjahr" von 5 auf 7 Monate verlängert und die Bezahlung der Rechtspraktikanten erhöht.
Mit 01.01.2017 wird es einige Änderungen bei der Gerichtspraxis geben:
- sie wird von fünf auf sieben Monate verlängert.
- der Ausbildungsbeitrag für Rechtspraktikanten wird von 1.035 € auf ca 1.280 € pro Monat erhöht.
Die Berufszugangsregelungen im Richter-, Staatsanwalts- und Beamtendienstrecht sowie in der Rechtsanwalts- und Notariatsordnung werden entsprechend angepasst. Nach dem Übergangsrecht gelten für Personen, die den Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis vor 01.01.2017 gestellt haben, jedoch weiterhin die bisherigen Zugangsregelungen (auch im Fall von Unterbrechungen der Gerichtspraxis).
Damit soll es den Rechtspraktikanten möglich sein, ihre Gerichtspraxis in mehr verschiedenen Bereichen zu absolvieren und sich so besser auf die Berufspraxis vorzubereiten.
Deutsch
English




