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Kostenlose Unterkunft für Schilehrer

Unterliegen Gratisunterkünfte für Schilehrer der Steuer als Eigenverbrauch?

Unterliegen Gratisunterkünfte für Schilehrer der Steuer als Eigenverbrauch?

Die kostenlose Zurverfügungstellung einer Unterkunft dient unter normalen Umständen dem privaten Bedarf des Arbeitnehmers. Nur unter besonderen Umständen kann sie im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen und unterliegt dann nicht der Eigenverbrauchsbesteuerung.

Bei Personalunterkünften für Schilehrer ist das Vorliegen solcher besonderer Umstände allerdings zu verneinen: Schilehrer haben keine langen oder untypischen Arbeitszeiten, die Tätigkeit wird über einen längeren Zeitraum jeweils vom selben Ort aus ausgeführt und es ist nicht ersichtlich, dass nur der Arbeitgeber eine geeignete Unterkunft bieten könnte. Es liegt daher eine steuerpflichtige Leistung vor (Eigenverbrauch). Für die Anmietung der Personalzimmer steht der Schischule allerdings der Vorsteuerabzug zu.

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