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Totale Überwachung oder besserer Schutz?

Eine Regierungsvorlage soll ab 2019 vieles in den Bereichen Sicherheit, Telekommunikation, Überwachung und Datenschutz ändern. Verbessert sich damit der Schutz für die Bürger oder gehen wir einen Schritt näher zur totalen Überwachung?

Laut einer aktuellen Regierungsvorlage soll sich ab 2019 vieles in den Bereichen Sicherheit, Telekommunikation, Überwachung und Datenschutz ändern. Verbessert sich damit der Schutz für die Bürger oder gehen wir einen Schritt näher zur totalen Überwachung?

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Geplant ist, dass die Änderungen mit 01.01.2019 bzw. 01.03.2019 in Kraft treten.

Das erklärte Ziel der Reform ist es, Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit zu setzen. Bürger sollen sich etwa durch „Sicherheitsforen“ auf regionaler Ebene zusammenschließen können, die Daten aus Section Control-Strecken sollen zur Fahndung verwendet werden können und der Umgang mit Bildaufnahmen an öffentlichen Orten soll sich ändern. Die Kostenersatzpflicht für das Auslösen von Polizei-Einsätzen soll erweitert werden und die Registrierung von Prepaid-SIM-Wertkarten soll nur nach einer erfolgten Identifizierung des Nutzers möglich sein.

Die geplanten Änderungen im Detail:

Sicherheit, Überwachung und Datenschutz

Nach der Änderung sollen „Sicherheitsforen“ auf regionaler Ebene gebildet werden können. In deren Rahmen sollen mit „Sicherheitspartnern“ Maßnahmen angeregt und koordiniert werden. In Frage kommen hierzu private Vereine (etwa Jugend- oder Elternvereine), NGOs, Wohnpartner oder auch Menschen, die im Rahmen von „Community Policing“-Projekten freiwillig an der Prävention von Verbrechen teilnehmen.

Die Daten von Verdächtigen sollen 5 statt 3 Jahre gespeichert werden können, um der organisierten Kriminalität entgegenzuwirken.

Seit 2005 gibt es schon Kennzeichenerkennungsgeräte. Jetzt sollen auch über das Kennzeichen hinausgehende Informationen zum Fahrzeug gesammelt werden können (Fahrzeugmarke, Fahrzeugtype und Fahrzeugfarbe). Bei einem Treffer sollen auch Informationen zum Fahrzeuglenker erfasst werden.

Die durch „Section Control“ ermittelten Daten sollen auch darüber hinaus für die Fahndung verwendet werden können. Die Daten sind dann noch bevor sie nach der Errechnung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit gefiltert werden zu übermitteln.

In Zukunft sollen auch freiwillig übergebene Bild- und Tondaten von den Sicherheitsbehörden verwendet werden dürfen. Nicht zulässig soll jedoch die Verwendung von Daten über nichtöffentliches Verhalten bleiben.

Bestimmte Rechtsträger sollen verpflichtet werden können, unverzüglich Ton- und Bilddaten an eine Sicherheitsbehörde zu übermitteln („Echtzeitstreaming“). Diese Daten sollen dann für im Gesetz genannte Zwecke weiterverwendet werden. Betroffen davon können öffentliche Verkehrsbetriebe, Bahnhofs- oder Flughafenbetreiber oder auch die ASFINAG sein.

Außerdem soll eine „Informationspflicht bei Bildaufnahmen an öffentlichen Orten“ eingeführt werden. Von der zulässigen Überwachung an einem öffentlichen Ort (z.B. auf einem Bahnhof) soll dann die örtlich zuständige Sicherheitsbehörde informiert werden. Die Behörde kann dann eine Aufbewahrungsverpflichtung von bis zu 4 Wochen festlegen.

Die Ersatzpflicht beim Auslösen eines Fehlalarms soll erweitert werden.

Änderungen bei der Telekommunikation

Damit auch die Erwerber von Prepaid-SIM-Karten identifizierbar sind, soll es für die Anbieter verpflichtend werden, vor Aktivierung des Anschlusses die Identität des Teilnehmers zu erheben und zu registrieren. Geschehen könnte dies durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder durch ein videounterstütztes, elektronisches Verfahren. Nach dem Ende der vertraglichen Beziehung sollen die Daten wieder gelöscht werden.

Zur Absicherung dieser Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten droht den Anbietern eine Geldstrafe bis zu 37.000 €.

Auch im Bereich des Strafrechts sind derzeit Erweiterungen der Ermittlungsmaßnahmen geplant (Überwachung verschlüsselter Nachrichten und Anlassdatenspeicherung „Quickfreeze“).

Fazit

Die geplanten Änderungen sollen zwar mehr Sicherheit bringen, dies ist aber mit Vorsicht zu genießen, da auch ordentliche Bürger immer leichter überwacht werden können. In Kombination mit Änderungen in anderen Bereichen (wie derzeit im Strafrecht geplant) kann dadurch die persönliche Freiheit empfindlich eingeschränkt werden. Es ist jedenfalls wichtig, den weiteren Verlauf gut zu beobachten und jetzt ist es auch noch möglich, sich in die Diskussion einzubringen. Also besser jetzt handeln als sich später beschweren!

Der aktuelle Stand des Verfahrens im Parlament.

 

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