Ein Taxifahrer verpasste auf der Autobahn die richtige Abzweigung und legte kurzerhand den Rückwärtsgang ein und fuhr zurück. Ist er seinen Führerschein los?
Ein Taxifahrer verpasste auf der Autobahn die richtige Abzweigung und legte kurzerhand den Rückwärtsgang ein und fuhr zurück. Ist er seinen Führerschein los?
Der Sachverhalt
Ein Fahrer versäumte einen Spurwechsel. Daher lenkte er auf den Pannenstreifen, betätigte die Warnblinkanlage und setzte mit seinem Kraftfahrzeug in Richtung der Abzweigung zurück. Dabei benutzte er zum Teil auch die Fahrbahn. Zu diesem Zeitpunkt waren gerade viele LKWs unterwegs und das Verkehrsaufkommen war relativ stark. Zu einem Unfall ist es nicht gekommen.
Die Folgen
Dem Lenker wurde neben einer Verwaltungsstrafe deswegen für sechs Monate die Lenkberechtigung und für 16 Monate der Taxiausweis entzogen. Er ging dagegen vor dem Landesverwaltungsgericht vor, hatte jedoch keinen Erfolg.
Er wendete sich auch noch an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Er brachte vor, er habe die Autobahn nicht entgegen der Fahrtrichtung befahren, sondern sein Fahrzeug lediglich einige Meter auf dem Pannenstreifen zurückgesetzt. Das würde keinen Fall des "Geisterfahrens" darstellen und außerdem seien keine besonders gefährlichen Verhältnisse vorgelegen.
Die Entscheidung
Wenn „bestimmte Tatsachen“ vorliegen, die zur Annahme von Verkehrsunzuverlässigkeit führen, sieht das Gesetz zwingend eine Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens 6 Monate vor. "Das Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen" stellt eine solche Tatsache dar.
Die Autobahn wird auch dann entgegen der Fahrtrichtung befahren, wenn der Fahrzeuglenker die Fahrbahn rückwärts befährt. Daher war in diesem Fall die Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate zu entziehen.
Der VwGH änderte die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts nicht ab und es bleibt bei der Bestätigung vom Entzug der Lenkberechtigung.