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„Kerniger Sportauspuffsound“ – Kennzeichen weg?

„Taferl weg“ aufgrund eines Soundgenerators für "realistischen und kernigen Sportauspuffsound"?

„Taferl weg“ aufgrund eines Soundgenerators für "realistischen und kernigen Sportauspuffsound"?

Der aktuelle Fall

Ein Lenker mit einem Soundgenerator für den Auspuff wurde in Oberösterreich von der Polizei aufgehalten. Den Polizebeamten fiel gleich der lautstarke Auspuff auf, weswegen sie ihn aufforderten, zu einem ÖAMTC-Parkplatz zur Lärmmessung zu fahren.

Dort bestätigte sich der Verdacht: das Standgeräusch überstieg bei der Messung mit dem geeichten Messgerät den Wert im Zulassungsschein um 15 Dezibel. Aus diesem Grund wurden dem Lenker der Zulassungsschein und die Kennzeichentafel des KFZ abgenommen.

Das Verfahren bisher

Der Lenker erhob Maßnahmenbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG).

Das Verwaltungsgericht führte eine mündliche Verhandlung durch. Dort führte ein Sachverständiger aus, dass der Soundgenerator laut den Herstellerangaben dazu dient, einen "verblüffend vollvolumigen Auspuffsound zu generieren" bzw. auf Knopfdruck einen "realistischen und kernigen Sportauspuffsound" zu erzeugen. Laut der Produktbeschreibung wird die Lautstärke auf Basis der Fahrzeugdaten nicht überschritten. Der Lenker führte nachvollziehbar aus, dass er den Soundgenerator "auf drei Stufen schalten" konnte.

Das Verwaltungsgericht sieht zwei Tatbestände als erfüllt an:

1.) Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit ergibt sich durch die starke Lärmentwicklung, weil andere Verkehrsteilnehmer stark abgelenkt werden und sonstige für die Verkehrssicherheit wichtige Geräusche nicht ausreichend wahrgenommen werden könnten.

2.) Durch die festgestellte Überschreitung der Lautstärke wird starker Lärm durch unzulässige, nicht genehmigte Änderungen verursacht.

Deswegen würde bei einer Weiterverwendung eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bzw Unfallgefahr vorliegen und die verhängte Maßnahme war vertretbar.

Die Abnahme der Kennzeichen war laut dem Verwaltungsgericht zulässig und die Maßnahmenbeschwerde wurde abgewiesen. Der Lenker erhob jedoch außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Die Entscheidung

Der VwGH wies die Revision zurück und es bleibt damit bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Eine Weiterverwendung des Soundgenerators (der laut Sachverständigem zum Erzeugen eines "kernigen Sportauspuffsounds" dient) – bedeutet eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bzw eine Unfallgefahr.

Die geamte Entscheidung.

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