Bei Mietwohnungen besteht eine Erhaltungspflicht des Vermieters. Was beudetet das bei Schimmelbildung?
Viele Mieter, vor allem in Altbauwohnungen, kennen das Problem: Schimmelbildung in der Wohnung. Doch nur wenige Mieter wissen, was man in diesem Fall tun kann. Eine umfangreiche Sanierung ist sehr teuer, bei vorübergehenden Maßnahmen ist es fraglich, ob Gesundheitsrisiken dauerhaft und komplett beseitigt werden. Und wer trägt die Kosten?
Muss der Vermieter Maßnahmen ergreifen?
Ja, jedoch muss nicht unbedingt die Ursache beseitigt werden, sofern die gesundheitsgefährdende Schimmelbildung für einen relevanten Zeitraum (in der Rechtsprechung ungefähr 10 Jahre) verhindert werden kann.
Welche Maßnahmen muss der Vermieter ergreifen?
Sofern die gesundheitsgefährdende Schimmelbildung mit einfacheren Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Austausch des Verputzes für einen relevanten Zeitraum verhindert werden kann, genügt dies. Die Ursache, zum Beispiel der durch die historische Bauweise des Hauses bedingte Feuchtigkeitseintritt, muss nicht dauerhaft durch eine umfangreiche Sanierung und Abdichtung beiseitigt werden.
Siehe auch 5 Ob 60/14f