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Am 1.1.2016 ist es zu spät: Schenkungen werden teurer

Übertragungen von Haus/Wohnung werden ab 1.1.2016 fast immer teurer. Jetzt noch rasch schenken, bevor es zu spät ist.

Übertragungen von Haus/Wohnung werden ab 1.1.2016 fast immer teurer. Jetzt noch rasch schenken, bevor es zu spät ist.

Die Steuerreform 2015/2016 bringt mit Jahreswechsel uA umfangreiche Änderungen bei der Grunderwerbsteuer (siehe unseren Info-Abend). Diese Änderungen betreffen insbesondere Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie, etwa durch Schenkungen oder Erbschaften.

Kurz gesagt: Übertragungen von Immobilien im Familienkreis werden ab 01.01.2016 großteils massiv teurer!

Doch nicht nur der Eigentümerwechsel bei Immobilien ist betroffen, sondern auch die Unternehmensübertragung auf die nächste Generation löst Grunderwerbsteuer aus!

Steuerbelastung steigt

Derzeit beträgt die Grunderwerbsteuer bei Immobilien innerhalb der Familie 2% vom sogenannten dreifachen Einheitswert, der die Bemessungsgrundlage bildet. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Immobilie verkauft, verschenkt oder vererbt wurde.

Ab 01.01.2016 wird für Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie er in den meisten Fällen wesentlich höhere Grundstückswert (Wert der Immobilie) als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Faktisch höherer Steuertarif

Außerdem ändert sich auch der Steuersatz, der ab kommenden Jahr in drei Stufen berechnet wird:

- für die ersten EUR 250.000,- 0,5%
- für die nächsten EUR 150.000,- 2,0%
- darüber hinaus 3,5%

Der Grundstückswert ist in der Regel höher als der dreifache Einheitswert. Beachten Sie bitte, dass regional große Unterschiede bestehen können. Nachdem künftig ein Stufentarif zur Anwendung kommt, kann nicht pauschal gesagt werden, dass jede Übertragung innerhalb der Familie teurer wird. Es ist im Einzelfall zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt eine Übertragung sinnvoll ist.

Beispiel

Vater und Mutter schenken das ihnen je zur Hälfte gehörende Einfamilienhaus (Wert 600.000 Euro) an ihr Kind. Der 3fache Einheitswert (Rechengröße) Beträgt 47.000,-

Berechnung bis 31.12.2015:

47.000,- x 2% = 940 Euro Steuer

Berechnung ab 01.01.2016:

250.000 Euro x 0,5% = 1.250 Euro
150.000 Euro x 2% = 3.000 Euro
200.000 Euro x 3,5% = 7000 Euro
Summe = 11.250 Euro

Unterschied: Eine um 10.310 Euro höhere Steuerbelastung!

Wir informieren sie gerne

Gerne informieren wir Sie rechtzeitig über alle Neuerungen, beraten Sie umfassend auf Basis Ihres konkreten Falles und unterstützen Sie bei der Übertragung Ihrer Immobilie.

Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns unter 02252 86 3 66 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Countdown läuft! Es bleiben nur mehr wenige Tage.

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