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Aktuelles

Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte

Mit 01.04.2017 werden die mietrechtlichen Richwerte angehoben.

Kürzlich wurden die ab 01.04.2017 wirksamen mietrechtlichen Richtwerte veröffentlicht. Die Erhöhung gegenüber den bisher geltenden Werten beträgt ungefähr 3,5 %.

 

Richtwerte, jeweils pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat, jeweils von 1. April bis 31. März

 

2007/2008

2008 bis 2010

2010 bis 2012

2012 bis 2014

2014 bis 2017

2017 bis 2019

Burgenland

4,22 €

4,31 €

4,47 €

4,70 €

4,92 €

5,09 €

Kärnten

5,41 €

5,53 €

5,74 €

6,03 €

6,31 €

6,53 €

Niederösterreich

4,75 €

4,85 €

5,03 €

5,29 €

5,53 €

5,72 €

Oberösterreich

5,01 €

5,12 €

5,31 €

5,58 €

5,84 €

6,05 €

Salzburg

6,39 €

6,53 €

6,78 €

7,12 €

7,45 €

7,71 €

Steiermark

6,38 €

6,52 €

6,76 €

7,11 €

7,44 €

7,70 €

Tirol

5,65 €

5,77 €

5,99 €

6,29 €

6,58 €

6,81 €

Vorarlberg

7,11 €

7,26 €

7,53 €

7,92 €

8,28 €

8,57 €

Wien

4,63 €

4,73 €

4,91 €

5,16 €

5,39 €

5,58 €

 

Bei den Anpassungen ging es in den letzten Jahren etwas „drunter & drüber“. Ursprünglich war eine jährliche Anpassung vorgesehen. Der Gesetzgeber führte jedoch Anpassungen gesondert durch. Dann wurde das System auf einen 2-Jahres-Rhythmus umgestellt, doch auch dieser wurde bisher nicht ganz eingehalten.

Neue Mietverträge können auf dieser Basis ab 01.04.2017 abgeschlossen werden. Die Erhöhung kann aber bei entsprechenden Wertsicherungsklauseln auch für bestehende Mietverträge relevant sein. Bei einer Anhebung der Miete ist eine Reihe von Formvorschriften einzuhalten.

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