Der Nationalrat beschloss in seiner letzten Sitzung vor der Wahl die Mietvertragsgebühr abzuschaffen.
Für Wohnungen muss künftig keine Mietvertragsgebühr mehr entrichtet werden. Dies wurde in der letzten Sitzung des Nationalrats vor der Wahl am 12.10.2017 beschlossen. Der Nationalrat stimmte mit breiter Mehrheit einem Antrag auf eine Änderung des Gebührengesetzes zu. Dadurch sollen sich Mieter in Zukunft insgesamt rund 50 Mio. € sparen.
Die Mietvertragsgebühr wurde noch unter Maria Theresia eingeführt. Eine Abschaffung wurde schon seit längerer Zeit diskutiert und gefordert. In der kommenden Gesetzgebungsperiode ist auch eine umfassendere Reform des Mietrechts zu erwarten.
Aber Achtung: die Änderung ist noch nicht in Kraft (Stand: 18.10.2017), sondern entfaltet erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Wirkung. Damit ist frühestens mit Ende Oktober zu rechnen.
Im Moment ist die Abgabe bei schriftlichen Mietverträgen also noch abzuführen. Bei befristeten Mietverträgen ist es nicht zu empfehlen vorerst einen mündlichen Mietvertrag abzuschließen und erst nach Inkrafttreten einen schriftlichen Mietvertrag zu unterzeichnen, da Befristungen nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) nur schriftlich wirksam vereinbart werden können.