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Haftet ein Rechtsanwalt für nicht erteilte Steuerauskünfte beim Liegenschaftsverkauf?

Ein Rechtsanwalt hat einen Kaufvertrag einer Liegenschaft aufgesetzt ohne dabei auszuführen, ob die Umsatzsteuer im Kaufpreis schon inkludiert ist oder nicht. Ein paar Monate später klopft das Finanzamt an der Tür des Verkäufers und will die Umsatzsteuer kassieren. Kann der Verkäufer Ersatz vom Anwalt fordern?

Ein Rechtsanwalt hat einen Kaufvertrag einer Liegenschaft aufgesetzt ohne dabei auszuführen, ob die Umsatzsteuer im Kaufpreis schon inkludiert ist oder nicht. Ein paar Monate später klopft das Finanzamt an der Tür des Verkäufers und will die Umsatzsteuer kassieren. Kann der Verkäufer Ersatz vom Anwalt fordern? Der Oberste Gerichtshof entschied darüber.

 

Der zugrundeliegende Fall

Eine Unternehmer wollte ein Zinshaus an einen anderen Unternehmer verkaufen. Der beklagte Rechtsanwalt errichtete im Auftrag des Käufers den Kaufvertrag. Daran, die Umsatzsteuer im Vertrag auszuweisen dachte er aber nicht. Selbst bei einer mehrstündigen Besprechung in Anwesenheit von Käufer und Verkäufer in der Kanzlei des Anwalts wurde mit keinem Wort auf die Umsatzsteuer und die im Umsatzsteuerrecht zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten eingegangen. Der Verkäufer hatte den Vertragsentwurf erst einen Tag vor diesem Termin erhalten und konnte daher weder seinen eigenen Rechtsanwalt noch seinen Steuerberater beiziehen.

Hätte der Beklagte vor Vertragsunterzeichnung auf die Möglichkeit zur Umsatzversteuerung hingewiesen, hätten sich die Vertragsparteien auf einen etwas niedrigeren Kaufpreis geeinigt. Da der Kaufpreis jedoch ohne Umsatzsteuer vereinbart wurde, musste die klagende Verkäuferin eine Nachzahlung an das Finanzamt leisten.

Im vorliegenden Verfahren begehrt er vom beklagten Rechtsanwalt Schadenersatz wegen der Verletzung seiner Informationspflicht.

 

Beurteilung des Obersten Gerichtshofs

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs ist dem Beklagten als Vertragserrichter, der die Interessen beider Parteien wahrzunehmen hat, Fahrlässigkeit vorzuwerfen, weil er das Umsatzsteuerthema nicht angesprochen beziehungsweise zumindest darauf hingewiesen hat, dass ihm steuerrechtliche Kenntnisse fehlen und die Beiziehung eines Steuerberaters notwendig ist.

Ein Rechtsanwalt, der bei der Errichtung und Abwicklung eines Kaufvertrags für beide Vertragsteile tätig ist, hat die Interessen beider Vertragspartner wahrzunehmen, auch wenn er nur von einem Teil beauftragt wurde.

Dass der Verkäufer nicht von sich aus eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen hat, begründet kein Mitverschulden. Zugesprochen wurde ihm aber nur die die Nachtzahlung an das Finanzamt abzüglich dem Betrag, um den der Kaufpreis bei Vereinbarung einer Berücksichtigung der Umsatzsteuer niedriger vereinbart worden wäre.

Wenn ein Rechtsanwalt bei der Vertragserrichtung und -besprechung für einen Liegenschaftskauf zwischen Unternehmern in keiner Weise auf die Umsatzsteuer eingeht und zumindest im Grundsätzlichen auf die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten hinweist, haftet er jedem Vertragsteil für verursachte steuerliche Nachteile. Bei einem Rechtsanwalt ist vorauszusetzen, dass er Grundlagen des Umsatzsteuerrechts kennt oder zumindest weiß, dass bei einem Liegenschaftskauf steuerliche Aspekte zu beachten sind.

Für weitere Informationen siehe OGH 19. 12. 2012, 3 Ob 159/12x

Wollen Sie eine Liegenschaft kaufen oder verkaufen und sind auf der Suche nach kompetenter steuerlicher und rechtlicher Beratung, wenden Sie sich am besten direkt an uns. Wir stehen ihnen darüber hinaus auch gerne bei mietrechtlichen Angelegenheiten bei.

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