Ab 2017 soll sich im Erbrecht einiges ändern. Erste Änderungen kommen schon diesen August durch eine EU-Verordnung.
Im Nationalrat ist eine Regierungsvorlage eingelangt, die tiefgreifende Änderungen im Erbrecht vorschlägt. Neben sprachlichen Anpassungen für leichtere Verständlichkeit soll sich auch inhaltlich einiges ändern.
Geplante Änderungen sind
- die Erweiterung der Erbunwürdigkeits- und Enterbungsgründe,
- die Verschärfung der Formanforderungen für fremdhändige letztwillige Verfügungen,
- die Einführung eines Pflegevermächtnisses,
- der Entfall des Pflichtteilsanspruchs von Vorfahren,
- die Ermöglichung einer Stundung oder Ratenzahlung des Geldpflichtteils,
- die Neugestaltung der Pflichtteilsberechnung sowie
- die Vereinheitlichung der Verjährungsregelungen.
Die Änderungen sollen am 01.01.2017 in Kraft treten und sind voraussichtlich bei Todesfällen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.
Es kann auch sein, dass bereits bestehende Testamente den neuen Regeln nicht entsprechen und ihre Gültigkeit verlieren. Daher: überprüfen Sie Ihr Testament rechtzeitig! Wir beraten Sie gerne.
Bereits am 17.08.2015 tritt die EU-Erbrechts-Verordnung (EuErbVO) mit einigen Begleitregelungen in Kraft. Diese regelt die internationale Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Erbsachen und führt das Europäische Nachlasszeugnis ein (dieses dient dem Nachweis erbrechtlicher Ansprüche in internationalen Erbfällen).
Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Erbrechts-Novelle