Sommer, Sonne, Strand und Meer - doch dann meldet sich die Grippe. Sind die kostbaren Urlaubstäge unwiederbringlich verloren? Nein, mit den richtigen Schritten nicht!
Es kann jedem passieren: der Urlaub ist schon lange gebucht und geplant, die Urlaubstage sind genehmigt, doch genau wenn der Stress nachlässt und man sich auf die Erholung einstellt melden sich Krankheitssymptome.
Was kann man tun?
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Tage nicht als Urlaubs-, sondern Krankenstandstage gewertet.
Die Voraussetzungen sind:
- die Erkrankung muss länger als drei Kalendertage dauern,
- die Erkrankung darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt worden sein,
- die Erkrankung muss dem Arbeitgeber spätestens nach 3 Tagen mitgeteilt werden und
- bei Wiederantritt des Dienstes muss eine Krankenstandsbestägigung vorlgelegt werden.
Eine nachträgliche ärztliche Bestätigung nach der Heimkehr oder eine Ferndiagnose vom Hausarzt reicht nicht! Besonders einfach ist die Krankmeldung, wenn man sich in Österreich aufhält, dann sind nämlich nur die gleichen Schritte wie bei einer Krankmeldung zu Hause notwendig. Im Ausland hingegen gibt es einige Dinge zu berücksichtigen.
Was muss man im Ausland besonders beachten?
Beim Arztbesuch in der EU ist die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte), welche sich auf der Rückseite der e-card befindet, vorzuzeigen. Mit manchen Ländern besteht ein zwischenstaatliches Abkommen, sodass nach wie vor der Urlaubskrankenschein gilt (Bosnien/Herzegowina, Türkei, Serbien, Montenegro). In allen anderen Staaten muss der Arzt eine Krankmeldung ausfüllen, die alle Merkmale einer österreichischen Krankmeldung enthält (Name und Geburtsdatum, Beginn und Ende des Krankenstands, Diagnose). Ausserdem muss eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht dass die Krankmeldung von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Dieses Erfordernis entfällt wenn die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgt.
Oft ist auch eine Reiseversicherung von Vorteil, die ärztliche Leistungen übernimmt, die die österreichische Krankenkasse nicht übernimmt und weiters Selbstbehalte und z.B. eine Rückholung nach Österreich aus gesundheitlichen Gründen bezahlt. Oft muss die Behandlung zunächst selbst bezahlt werden und erst danach kann in Österreich von der Krankenkasse Ersatz beantragt werden.
Wir wünschen einen schönen, gesunden und erholsamen Urlaub ohne Zwischenfälle!
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