Eine Handyrechnung von 11.344,97€ wegen Datenroaming für Daten, die man selbst nicht verbraucht hat? So passierte es einem Österreicher im Urlaub.
Eine Handyrechnung von 11.344,97€ wegen Datenroaming für Daten, die man selbst nicht verbraucht hat?
Einem Österreicher wurde im Urlaub das Handy aus dem Hotelzimmer gestohlen und in den 2 darauffolgenden Tagen fiel dieses Roamingentgelt an. In einem anderen Fall nahm die 13-Jährige Tochter den Internet-Stick ihrer Mutter in den Urlaub mit und verursachte 4.433€ Datenroaming.
Doch was haben diese beiden Fälle gemeinsam? In beiden Fällen wurde die festgelegte Datenroaminggrenze erreicht und die Überschreitung durch eine einfache SMS mit dem Inhalt "OK" aufgehoben. Gemäß der Datenroaming-EU-Richtlinie sind Netzanbieter nämlich dazu verpflichtet, Kunden per SMS darauf hinzuweisen, dass die vorher festgelegte Datenmenge verbraucht ist. Wie die Freischaltung für weitere Datennutzung funktioniert schreibt die Richtline nicht vor. Bisher verlangten manche Netzanbieter die Angabe des Kundenkennworts, andere ein bloßes "OK".
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass ein bloßes "OK" nicht genügt und die Netzanbieter in Zukunft genauer überprüfen müssen, ob der tatsächlich Berechtigte das Datenlimit überschreiten will.