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Vertrauensgrundsatz beim Wintersport

Gilt der Vertrauensgrundsatz aus dem Straßenverkehr auch beim Wintersport?

Auch beim Wintersport gilt der Vertrauensgrundsatz.

Nach dem Vertrauensgrundsatz darf jeder Straßenbenützer darauf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, sofern er nicht annehmen muss, dass es sich um Kinder oder andere Personen handelt, von denen die Einhaltung der Verkehrsregeln nicht erwartet werden kann.

Gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz nicht gilt, hat der Fahrer sein Verhalten so anzupassen, dass eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.

Auf ein verkehrsgerechtes Verhalten von Kindern dürfen Ski- oder Snowboardfahrer nicht oder nur beschränkt vertrauen. Dennoch muss ein Snowboardfahrer nicht damit rechnen, dass ein siebenjähriger Skifahrer, der 2 m außerhalb der Skipiste stehen geblieben ist, jederzeit wieder in die Piste einfahren könnte, ohne auf ihn zu achten. Dass der Snowboardfahrer bei der Annäherung Schwünge fuhr, durch die das Kind kurzfristig aus seinem Blickwinkel geriet, und seine Geschwindigkeit nicht stark verminderte (mit der Gefahr, dass er auf der flachen Stelle überhaupt zum Stillstand kommt), ist ihm daher nicht als Sorgfaltsverstoß vorzuwerfen.

OGH 25. 11. 2015, 8 Ob 90/15s

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