Seit kurzem kann der Arbeitgeber von Airlines Schadenersatz aufgrund von Verspätungen bei Dienstreisen verlangen. Diese Entschädigungen können die bisherigen bei weitem übersteigen.
Seit kurzem kann der Arbeitgeber von Airlines Schadenersatz aufgrund von Verspätungen bei Dienstreisen verlangen. Diese Entschädigungen können die bisherigen bei weitem übersteigen.
Im Februar 2016 sprach der Europäische Gerichtshof (EuGH) einem Arbeitgeber zum ersten Mal Ersatz für Schäden zu, die ihm durch eine Flugverspätung seiner Mitarbeiter entstanden sind. Davor konnte nur der Fahrgast selbst Ersatz in der Höhe von bis zu 600€ fordern.
Erweiterung der Haftung
Das Montrealer Übereinkommen verpflichtet Airlines, jeden Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck und Gütern entsteht. Dabei gibt es jedoch keine Einschränkung hinsichtlich der Person, welcher so ein Schaden entstehen kann. Ob auch der Arbeitgeber Ersatz für einen ihm entstandenen Schaden verlangen kann, steht im Übereinkommen nicht explizit.
Ziel des Übereinkommens ist es, Verbraucherrechte zu stärken. Jedoch können sich - laut dem EuGH - nicht nur Verbraucher darauf berufen. Es muss aber im Gegensatz zum Ersatz nach der Fluggastrechte-VO der konkrete Schaden nachgewiesen werden. Dies wird jedoch bei Dienstreisen oft kein Problem darstellen. Denkbar sind Ansprüche wegen erhöhten Sozialversicherungsbeiträgen, Verdienstentgänge, Verspätungen bei Projekten und viele weitere.
Obergrenze von 5000 Euro pro Reisendem
Die einzige Einschränkung, die vom EuGH getroffen wurde, ist die unter Berücksichtigung im Übereinkommen festgelegte Obergrenze von derzeit ca. 5000€ pro Reisendem. Diese gilt unabhängig davon, ob der Reisende selbst oder eine andere Person einen Schadenersatzanspruch einfordert. Im Vergleich zur Entschädigung von bis zu 600€ ist jedoch auch dies sehr hoch angesetzt und könnte für Airlines ein großes Problem werden. Für die Luftfahrt ist die Entscheidung ein schwerer Schlag, da die Haftung für Flugverspätungen massiv ausgeweitet wurde.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Urteil von den nationalen Gerichten ausgelegt und angewendet wird.