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Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 - Verringerung der Instanzen

 

Ist Österreich bald ein Standort für internationale Schiedsverfahren? Das Parlament entscheidet über eine Gesetzesreform.

 

Derzeit liegt dem Parlament eine Gesetzesvorlage vor, die eine Verkürzung des Instanzenzugs, das heisst, dass weniger Gerichte über die Anfechtung eines Schiedsspruches entscheiden, in Verfahren über die Aufhebung von Schiedssprüchen vorsieht (OGH als erste und einzige Instanz).

 

 Was ist Schiedsgerichtsbarkeit und warum sollte sie in Österreich stattfinden?

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist die Entscheidung von Streitigkeiten durch private Tribunale statt staatlichen Gerichten. Sie spielt vor allem in Wirtschafsstreitigkeiten mit internationalem Bezug („Commercial Arbitration“) eine große Rolle. Besonders hier haben die Parteien ein großes Interesse an einem schnellen Verfahren und einem sicheren Urteil. Ein langer Rechtsstreit vor drei verschiedenen Instanzen (Gerichten) kostet den Unternehmen nicht nur viel Geld, Zeit und Nerven, sondern kann ihrem Image auch sehr schaden. Nun soll die Anzahl der Instanzen im Schiedsverfahren verringert werden, was Österreich einen wichtigen Vorteil „im Wettbewerb der Schiedsorte“ verschaffen soll, was für einen modernen Wirtschaftsstandort naütrlich ein großer Vorteil ist. Derzeit haben nur 2 Länder (die Schweiz und Bulgarien; Stand 2012) ein Aufhebungsverfahren von Schiedssprüchen in einer einzigen Instanz.

 

Unabhängig davon, ob es sich um ein rein nationales oder ein internationales Schiedsverfahren handelt, soll der OGH als erste und letzte Instanz zuständig sein

  • für Klagen auf Aufhebung eines Schiedsspruchs,
  • für Klagen auf Feststellung des (Nicht-)Bestehens eines Schiedsspruchs sowie
  • für bestimmte Außerstreitverfahren.

Damit könnte der OGH zum ersten mal die Aufgabe haben, selbst ein Beweisverfahren durchzuführen und nicht bloß Rechtsfragen zu beantworten.

Die Gerichtsgebühren sind in der Vorlage mit 5 % des Streitwerts (mindestens 5.000 €) und für die betroffenen Außerstreitverfahren mit 2.010 € festgelegt. Verbraucher brauchen jedoch keine Angst vor diesen Gebühren haben. Hier soll es bei der bisherigen Rechtslage mit drei Instanzen bleiben. Dasselbe gilt für Schiedsverfahren in Arbeitsrechtssachen.

Das Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 soll am 1. 1. 2014 in Kraft treten.

 

Für weitere Informationen siehe: Regierungsvorlage 14. 5. 2013, 2322 BlgNR 24. GP

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