Wienerstraße 80, 2500 Baden +43 2252 86366 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Select your language

Aktuelles

Umfassende Änderungen im Vertretungsrecht

Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz sind weitgehende Änderungen im Vertretungsrecht beschlossen worden. Wir geben Ihnen in nächster Zeit einen Überblick über die umfassenden Änderungen.

Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz sind weitgehende Änderungen im Vertretungsrecht beschlossen worden. Wir geben Ihnen in nächster Zeit einen Überblick über die umfassenden Änderungen. 

Die Änderungen erstrecken sich auf eine lange Liste von Gesetzen. Betroffen sind das Erwachsenenvertretungsrecht und das Kuratorenrecht im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, das Ehegesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Namensänderungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Außerstreitgesetz, die Zivilprozessordnung, die Jurisdiktionsnorm, das Rechtspflegergesetz, das Vereinssachwalter-, Patientenanwalts- und Bewohnervertretergesetz, das Unterbringungsgesetz, das Heimaufenthaltsgesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz. 

Mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz, der großen Reform des Sachwalterrechts, wird die Sachwalterschaft durch ein neues System der Rechtsfürsorge für volljährige Personen ersetzt. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis wird die möglichst weitgehende Autonomie des Vertretenen betont.

Viele neue Begriffe werden eingeführt. Das neue Recht spricht von Erwachsenenschutz und der Erwachsenenvertretung. Die Sachwalterschaft wird zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung, die Sachwaltervereine werden zu Erwachsenenschutzvereinen.

Wesentliche inhaltliche Neuerungen sind Beschränkungen für die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters und die Verpflichtung des Gerichts, eine Abklärung der Alternativen durch einen Erwachsenenschutzverein durchführen zu lassen (Clearing).

Das neue Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. 7. 2018 in Kraft.

Weitere interessante Beiträge

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte

Ihr Recht ist unser Auftrag!

Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.

Anschrift

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo, Di, Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Mi, Fr:  9-12 Uhr

Wir benutzen Cookies und externe Dienste

Wir nutzen Cookies und externe Dienste auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.