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3,80€ pro fehlendem Liter bei Mietauto zulässig?

Ein Anbieter von Mietautos verrechnete seinen Kunden pro fehlendem Liter bei Rückgabe 3,80€. Eine Konsumentenschutzvereinigung ging dagegen rechtlich vor. Mit Erfolg?

Unter der Überschrift „Fahrzeugstand, Reparaturen, Betriebsmittel“ fand sich bei dem Anbieter von Mietautos eine Klausel, die den Automieter dazu verpflichtet, das Mietfahrzeug mit vollem Tank zurückzustellen. Im Fall eines Verstoßes werden für das Nachtanken 3,80 € pro Liter verechnet.

Ein Verband klagte gegen diese Klausel, die Sache ging bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

Dieser kam zu dem Schluss, dass es sich um keine ungewöhnliche und überraschende Klausel handelt.

In der Klausel liegt nach ihm auch keine gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers. Dem Vermieter fallen verschiedene Kosten an (Treibstoffpreis, Mitarbeiterkosten, Fahrtkosten zur Tankstelle). In den meisten Fällen, in denen der Tankfehlbestand nur wenige Liter beträgt, kann er so oft seine Kosten nicht abdecken.

Nach den Feststellungen werden nur 10 % der Fahrzeuge nicht im vollgetankten Zustand zurückgestellt. Die durchschnittlich nachzutankende Treibstoffmenge beträgt zwischen drei und zehn Litern beträgt. Nur in ganz seltenen Fällen müssen mehr als 40 Liter nachgefüllt werden. Der Aufwand des Mietwagenunternehmens für das Nachtanken liegt im Durchschnitt bei 60€. Daher sah der OGH bei einem Tarif von 3,80 € pro Liter keine gröbliche Benachteiligung der Automieter. Die Verbandsklage wurde abgewiesen.

Die gesamte Entscheidung

 

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