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Sturz im Bus - Schadenersatz?

Eine 75jährige Dame stürzte im Bus wegen einer Notbremsung weil sie sich nicht ausreichend festhielt. Sie meinte, der Busfahrer hätte warten müssen bis sie sitzt und brachte Klage ein.

Eine 75jährige Dame stürzte im Bus wegen einer Notbremsung weil sie sich nicht ausreichend festhielt. Sie meinte, der Busfahrer hätte warten müssen bis sie sitzt und brachte Klage ein.

Der Sachverhalt

Die damals 75jährige, rüstige und in keiner Weise gebrechliche oder behinderte Klägerin stieg an einer Haltestelle in Salzburg in einen Linien-Obus ein. Als sie sich gerade hinsetzen wollte musste der Fahrer stark bremsen, wodurch die Dame zu Sturz kam und sich verletzte.

Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bus die Haltestelle seit mehr als 20 Sekunden verlassen. Es kamen ihm auf der geraden Fahrbahn zwei Pkws entgegen, wobei der vordere sehr langsam und unsicher fuhr, als ob sein Lenker etwas suchte und abbiegen wollte. Plötzlich und ohne ein Blinkzeichen zu setzen leitete der hintere Pkw ein Überholmanöver ein. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Bus in einer Entfernung von etwa 12 bis 14 m. Der Fahrer war, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, gezwungen, eine stärkere Bremsung durchzuführen. Er reagierte unverzüglich und kam nach 9 bis 12 m zum Stillstand. Das überholende Fahrzeug konnte sich aufgrund der Bremsung des Busses wieder rechts einordnen.

Bei einem festen Griff an der Haltestange wäre es der Dame möglich gewesen, einen Sturz zu vermeiden. Gemäß den Besonderen Beförderungsbestimmungen des betreibenden Unternehmens ist jeder Fahrgast verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen.

Die Dame klagte den Busfahrer und das Transportunternehmen auf Schadenersatz und brachte dazu vor, der Lenker des Busses sei nicht mit der gehörigen Sorgfalt vorgegangen. Er hätte mit seiner Ausfahrt aus der Haltestelle so lange warten müssen, bis sich die Klägerin entweder einen sicheren Halt oder einen Sitzplatz hätte verschaffen können. Insgesamt ging es im Verfahren um ca. 10.000€.

Das Verfahren bisher

Zunächst hatte die Dame mit ihrer Klage keinen Erfolg. Die Vorinstanzen wiesen das gegen den Busfahrer und den Halter des Obusses gerichtete Klagebegehren ab, weil für den Busfahrer ein unabwendbares Ereignis vorlag.

Sie wendete sich aber auch noch an den Obersten Gerichtshof (OGH), der das letzte Wort in der Sache hatte.

Die Entscheidung

Auch ein umsichtiger und äußerst sorgfältiger Busfahrer hätte das Bremsmanöver nicht verhindern können. Mit der Abfahrt aus der Haltestelle musste der Busfahrer nicht so lange zuwarten, bis alle Fahrgäste die Plätze eingenommen haben. Er durfte damit rechnen, dass die Fahrgäste entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr die zur Sicherung nötigen Vorkehrungen selbst treffen würden. Es besteht die Verpflichtung eines Fahrgastes, sich während der Fahrt stets einen sicheren Halt zu verschaffen. Der OGH bestätigte die Rechtsansicht des Landesgerichts Salzburg und wies die Revision der Klägerin zurück.

Die gesamte Entscheidung.

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