Manche Krankenhäuser verlangen sogar von ihren Patienten 3G. Zu Recht?
Manche Krankenhäuser verlangen sogar von ihren Patienten 3G. Zu Recht?
Eine unserer Mandantinnen trägt nach einem Unfall Liegegips. Vor der Kontrolle im Krankenhaus hieß es dann Stopp: Kein 3G-Nachweis, kein Zutritt.
Zu Recht?
Was sagt die aktuelle Verordnung des Ministers? Sie trägt den klingenden Titel „2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (2. COVID-19-BMV), StF: BGBl. II Nr. 156/2022 idF. BGBl. II Nr. 295/2022“.[1] In § 6 ist der Zutritt „zu kranken- und Kuranstalten und sonstige Orte, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden“ geregelt. Dort ist keine Rede vom Patienten, nur von Besuchern und Begleitpersonen unterschiedlichster Kategorien. Es besteht daher keine Nachweispflicht gem. § 2 Abs. 2 leg. cit. (sog. „1/2/3/G Nachweis“) für Patienten.
Von Hausrecht gedeckt?
Nun könnte das Zutrittsverbot privatrechtlich durch das Hausrecht gedeckt sein. Dem ist zu entgegnen, dass Krankenhäuser aber gerade den Zweck verfolgen Patienten zu betreuen. Wenn ein Patient Bedarf am Betreten des Krankenhauses hat, liegt dies somit im Kernbereich dieses Zweckes.
Wird dem Patienten sodann der Zutritt verwehrt, verletzt dies – im Wege der Sittenwidrigkeit nach §§ 16, 879 Abs. 3 ABGB – mittelbar seine Grundrechte, im Besonderen die/das/den
# Achtung der Menschenwürde, Grundrecht auf Leben (Art. 85 B-VG, Art. 2 MRK, 6. ZPMRK), Gewährleistung der Menschenwürde (§ 16 ABGB)
# Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 MRK);
# Gleichheitssatz (Art. 7 B-VG; Art. 2 StGG);
# Verbot der Benachteiligung (Art. 14 MRK).
Die Abwägung geht zugunsten der verletzten Grundrechte, insbesondere des Gleichheitssatzes aus, wenn die Funktionalität der Privatautonomie eingeschränkt ist. Das ist dann der Fall, wenn ein Vertragspartner vertragstypisch strukturell unterlegen ist oder in besonderem Maße in seinen Freiheitsrechten betroffen ist.
Bei einer Patientin, die medizinische Hilfe (Dienstleistung) in einem Krankenhaus Anspruch nehmen muss, ist dies eindeutig gegeben.
3G völlig unterschiedlich gehandhabt
Dennoch ist wird in Österreichs Krankenhäuser der 3G-Nachweis bei Patienten völlig unterschiedlich behandelt. Einige Krankenhäuser verlangen sogar PCR-Tests, obwohl das Testen an sich mittlerweile vehement hinterfragt wird. Stellvertretend für viele, wird auf die jüngste Aussage des Präsidenten der Oberösterreichischen Ärztekammer hingewiesen, der in zahlreichen Medien gleichlautend am 21.09.2022 öffentlichkeitswirksam festhielt[2]:
„Getestet werden sollten lediglich symptomatische Personen, und das nur von Ärztinnen und Ärzten, sagte Niedermoser gegenüber der APA. 66 Tests pro Tausend Einwohner am Tag machen Österreich zwar zum "Testweltmeister", "sie haben aber zu keinerlei Verbesserung der Situation beigetragen", so der Pathologe. Privat lasse er sich gar nicht mehr testen.“
Mit einem Wort:
# Patienten ist generell der Zugang zum Krankenhaus zu gewähren. Treten Sie für Ihre Rechte ein!
# Es gibt keine Indikation für anlassloses Screening.
Let it be.
[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011886
[2] OÖ-Ärztekammer-Chef zu Corona: "Testen war nicht der richtige Weg", Kurier 21.09.2022, https://kurier.at/chronik/oesterreich/ooe-aerztekammer-chef-zu-corona-testen-war-nicht-der-richtige-weg/402153609
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