Wienerstraße 80, 2500 Baden +43 2252 86366 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Select your language

Aktuelles

Zahnbleaching muss von einem Zahnarzt durchgeführt werden

Der Oberste Gerichtshof sprach aus, dass ein Kosmetiksalon Zahnbleaching ohne der Mitwirkung eines Zahnarztes nicht anbieten darf.

Der Oberste Gerichtshof sprach aus, dass ein Kosmetiksalon Zahnbleaching ohne der Mitwirkung eines Zahnarztes nicht anbieten darf.

Nach dem Zahnärztegesetz gehört zum zahnärztlichen Vorbehaltsbereich „die Vornahme von kosmetischen und ästhetischen Eingriffen an den Zähnen, sofern diese eine zahnärztliche Untersuchung und Diagnose erfordern“.

Im vorliegenden Fall bot die Beklagte in ihren Kosmetiksalons „kosmetisches Zahnbleaching“ an. Sie verwendet dafür ein Zahngel, das kein Wasserstoffperoxyd enthält. Bei der Anwendung füllt ein Mitarbeiter das Gel in eine Mundschiene, die sich der Kunde selbst in den Mund setzt. Dann wird das Zahnaufhellungsgel von außen mit einer LED-Lampe aktiviert. Bei der Behandlung findet eine „photochemische Reaktion“ statt. Bei Erkrankungen des Zahnfleisches und bei unbehandeltem Karies darf die Behandlung nicht durchgeführt werden. Bei der Beklagten sind keine Zahnärzte beschäftigt.

Damit wird in den zahnärztlichen Vorbehaltsbereich eingegriffen. Daher untersagt der OGH die Behandlung solange keine Zahnärzte bei der Beklagten beschäftigt sind.

Das gesamte Urteil.

Weitere interessante Beiträge

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte

Ihr Recht ist unser Auftrag!

Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.

Anschrift

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo, Di, Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Mi, Fr:  9-12 Uhr

Wir benutzen Cookies und externe Dienste

Wir nutzen Cookies und externe Dienste auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.