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Der Grundrechte Blog zur Pandemie | Forsthuber & Partner

Aktion: „Free The Kids“

am Montag, 14 Juni 2021 04:33

Kindeswohlgefährdung durch die Schule? - Steh' zu deinen Rechten! Noch im Juni 2021, sonst ist es vermutlich zu spät! Aktion mit der Plattform RESPEKT.

Wien/Baden.- Kinder leiden still. Seit März 2020 sind auch sie im Lockdown, müssen Massentests, Abstands- und Maskenpflicht über sich ergehen lassen. Tun sie das nicht, dürfen sie nicht in die Schule gehen (am Präsenzunterricht teilnehmen). Mit der aufkommenden Debatte um den indirekten Impfzwang für Schüler, kommen nun viele Eltern nicht mehr zu recht. In der gemeinsamen Aktion „Free The Kids“ wollen nun die Badener Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber & Partner und die Plattform RESPEKT für das Recht der Kinder auf ein freies und selbstbestimmtes Leben kämpfen.

Eltern und Schüler, die sich jetzt gegen die Zwangsmaßnahmen wehren wollen, erhalten österreichweit Unterstützung durch eine Badener Anwaltskanzlei und die unabhängige und überparteiliche Plattform RESPEKT. „Weil Gesundheit nicht verordnet werden kann, ein klares Nein zum direkten und indirekten Impfzwang“, so Univ.-Prof. DDr. Christian Schubert, wissenschaftlicher Leiter des Interdisziplinären Arbeitskreises für Kinder- und Jugendrechte der Plattform RESPEKT. Obmann Udo Preis tritt für rechtliche Schritte gegen Verantwortliche im Schul- und Bildungswesen ein, die sich der Kindeswohlgefährdung schuldig machen. „Die Abteilungen der Kinderpsychiatrien sind bereits voll. Ihnen wurde und wird suggeriert, einen Anteil am Epidemie-Geschehen zu haben – was nicht stimmt. Wir müssen unsere Kinder jetzt mehr denn je biopsychosozial schützen“, betont Schubert.

Juristen, die hier unterstützend tätig sind, sehen nun eine rechtliche Möglichkeit, wie der einzelne Schüler von den Pandemie-Zwangsmaßnahmen befreit werden kann. Mit dem Ergebnis, dass in der Folge solche Maßnahmen generell aufgehoben werden, die das Kindeswohl gefährden. „Die Plattform RESPEKT wird daher die Initiative unterstützen, die es Eltern und Kindern ermöglichen soll, erfolgreich eine entsprechende sogenannte Maßnahmenbeschwerde gegen die Verantwortungsträger im Bildungswesen einzubringen“, bestätigte der Obmann des Fördervereins RESPEKT, Udo Preis.

Als zusätzlicher Partner für diese Aktion konnte die Badener Anwaltskanzlei Forsthuber & Partner gewonnen werden

Aktiv für Recht eintreten

„Wir gehen genauso vor, wie auch der Ortstafelstreit in Kärnten geklärt werden konnte: Eltern und Kinder müssen aktiv für Ihre Rechte eintreten. Die ersten Anträge wurden bereits eingebracht.“ erklärt Anwalt Gottfried Forsthuber. Wie läuft das ab? „Der Schüler sagt der Schulleitung: ,Ich mag auch ohne Maske, Abstand, Test in die Schule gehen‘. Darauf könne der Schüler „entweder bleiben, oder er wird des Schulgebäudes verwiesen. Tritt so ein Fall ein, könne dagegen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden. Wesentlich sei dabei der „Antrag auf aufschiebende Wirkung.“ Damit werde bei Zustimmung durch das Gericht der einzelne Schüler vorläufig von den Pandemiebestimmungen befreit. „Der Spuk hätte sofort ein Ende.“ so Anwalt Forsthuber.

Anträge noch im Juni stellen

Doch welche Chancen räumt er dem Vorhaben ein? „Kein Gericht in Österreich hat sich bisher wirklich inhaltlich mit der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen auseinandergesetzt. Aufgrund fehlender Beweise und Begründungen durch die Regierung, kann die Kindeswohlgefährdung nicht länger rechtens sein.“ ist Forsthuber überzeugt.

Wichtig sei es rasch zu handeln. Die Anträge sollten noch im Juni 2021 gestellt werden, weil dieser Zeitraum hinsichtlich verschiedener Fristen wichtig sei. „Es macht unserer Meinung nach Sinn, doch noch auf den Rechtsstaat, auf die österreichischen Gerichte zu hoffen. Und alles dafür zu, dass unsere Kinder gesund und glücklich aufwachsen können“, appellieren Rechtsanwalt und Plattform Respekt an Schüler und Eltern.

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 3 66

Infos zur Plattform RESPEKT
Respekt.plus

 

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