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Impfpflicht gerechtfertigt?

Lässt sich die öffentliche Gesundheit überhaupt mit einer Impfpflicht schützen? Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Lässt sich die öffentliche Gesundheit überhaupt mit einer Impfpflicht schützen? Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Die Impfpflicht wird mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit begründet. Ist sie überhaupt zur Zielerreichung geeignet? Können die Präparate individuell, oder die Allgemeinheit schützen? Zunächst ist zu klären, was überhaupt geschützt werden soll. Wir gehen davon aus, dass der Gesetzgeber unter „öffentliche Gesundheit“ insb. die Vermeidung der Überlastung des Gesundheitswesens versteht. 95% Sicherheit wurde versprochen. Doch diese Sicherheit gibt es so nicht, wie Zahlen aus dem Gesundheitsministerium nun belegen (Stand 08.02.2022).

Worum geht es?

Absolute und relative Risikoreduktion

Die Fragebeantwortung des Gesundheitsministeriums an den VfGH zu V 11/22 uA zeigt, wie grundlegend falsch mit Risikodaten, die keine reale Bedeutung haben, argumentiert wird. Vor allem geht es dabei um die
# relative Riskoreduktion (RRR) und
# absolute Risikoreduktion (ARR).

Der Wert 95% vermittelt das Gefühl, dass der Geimpfte zu 95% geschützt ist. Das sagt diese Zahl aber gar nicht aus. Dieser Wert bezieht sich auf die relative Riskoreduktion (RRR), auch unter der Bezeichnung Vaccine Efficacy (VE) bekannt, aber sie sagt nicht aus, wie hoch das Gesamtrisiko ist zu erkranken (je nach dem ob man geimpft/ungeimpft ist). Dafür wird die absolute Riskioreduktion (ARR) herangezogen.

Es ist davon auszugehen dass die Bedeutung dieser Kennzahl großteils missverstanden wird. Insbesondere die Absolute Risiko Reduktion (ARR) und deren Kehrwert Number Needed to Treat (NNT) sind für eine umfassendere Wirksamkeitsabschätzung erforderlich, werden jedoch bislang ignoriert.

Eine Erläuterung zur Berechnung kann auf Wikipedia nachgelesen werden.[1]

Am Beispiel Pfizer: 8 von 18.198 Probanden der Impfgruppe, wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet, bzw. erkrankten an COVID-19.[2] In der Placebogruppe traf dies auf 162 von 18.325 Probanden zu.

  • Das heißt das Risiko eines ungeimpften an COVID-19 zu erkranken liegt bei 0,88%.
  • Der Geimpfte hat ein reduziertes Risiko an COVID-19 zu erkranken, das bei 0,04% liegt.

Der „Nettogewinn“ bzw. der Erfolg der Impfung liegt bei einer Risikoreduktion um 0,84%. Der ca 95% Wert der RRR bezieht sich auf das Verhältnis zwischen 0,88% (Placebo) zu 0,04% (Impfgruppe).

Die relative Risikoreduktion (RRR) ist demnach ein verwirrender Wert. Daher empfiehlt etwa die FDA den Wert der absoluten Risikoreduktion (ARR) zu verwenden. Diese lässt sich aus den aktuellen Daten des Gesundheitsministeriums berechnen (Stand 08.02.2022).

Angaben in der Fragenbeantwortung an den VfGH

In der Fragebeantwortung des BMSGPK an den VfGH zu V 11/22 uA, die in weiten Teilen präzise Angaben schuldig bleibt, wird die Existenz der ARR zwar erwähnt, quantitative Angaben fehlen jedoch. Mit etwas Aufwand ist es jedoch möglich aus den ab Seite 33 der Fragebeantwortung mit Stichtag 08.02.2022 angegebenen Zahlen, die oben erwähnten Indikatoren zu errechnen. Bedauerlicherweise wurde vom Gesundheitsministerium keine Aufschlüsselung nach Altersgruppen vorgelegt, sodass sich die Kennzahlen auf die Gesamtbevölkerung beziehen.

Aus diesen angegebenen Zahlen können folgende Tabellen für die Ereignisse
# Hospitalisiert
# Intensivpflege (ICU)
für die Gesamtbevölkerung erstellt werden.

Bezeichnungen:
VER = Vaccination Event Rate = VE/VΣ
CER = Control Event Rate = CE/CΣ
PCV = Percentage Cases Vaccinated = 100*VE/EΣ
PPV = Percentage People Vaccinated = 100*VΣ/NTotal

Zunächst zum Risiko Hospitalisierung:

 01-zum Risiko Hospitalisierung

01-zum Risiko Hospitalisierung

Nun zum Risiko Intensivstation:

01-zum Risiko Hospitalisierung

01-zum Risiko Hospitalisierung

Zusammenfassung

Man erkennt aus diesen Ergebnissen
# Um eine Hospitalisierung zu verhindern, müssen statistisch 6.430 Personen (NNT) vollständig geimpft werden.
Das Risiko einer geimpften Person hospitalisiert zu werden (VER) beträgt 0,015728 % gegenüber demjenigen einer ungeimpften Person (CER) mit 0,031279 %. D.h. der „Vorteil“ durch Impfung (ARR=CER-VER) bzgl. Hospitalisierung ist demnach 0,015551%. Null komma null eins fünf.

# Um eine einzige Intensivbehandlung zu verhindern, müssen statistisch 24.518 Personen (NNT) vollständig geimpft werden.
Das Risiko einer geimpften Person intensiv-pflegebedürftig zu werden (VER) beträgt 0,000923 % gegenüber demjenigen einer ungeimpften Person (CER) mit 0,005002%. D.h. der „Vorteil“ durch Impfung (ARR=CER-VER) ist demnach 0,004079%. Null Komma null null vier null.

# Neuerlich: Das Risiko überhaupt Symptome zu bekommen ist schon minimal, das Risiko ins Spital zu kommen wird durch die Impfung um 0,015551% und das Risiko Intensivstation um 0,004079% reduziert. Das Risiko an einer Impf-Nebenwirkung zu sterben ist erheblich höher. Die Präparate sind nun einmal experimentell. Darauf weisen auch die Hersteller hin.

Wer individuell entscheidet es dennoch zu tun, hat dazu jederzeit die Möglichkeit. Da es keine öffentlichen Daten nach Altersgruppen gibt, könnte es sein, dass in einzelne Altersgruppen eine höhere Risikominimierung erzielt wird. Das ist aber wiederum eine Frage der individuellen Entscheidung und keine (!!), die mit dem Schutz der öffentlichen Gesunheit in Verbindung steht. Und genau die soll ja angeblich durch die Pflicht geschützt werden.

Mit einem Wort: Die Impfpflicht ist zu einem Politikum verkommen.

[1] Wikipedia, Relative risk reduction, 17.03.2022, https://en.wikipedia.org/wiki/Relative_risk_reduction

[2] S.J. Thomas, E.D. Moreira, Jr., N. Kitchin, et al., Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine through 6 Months, N Engl J Med 2021;385:1761-73, DOI: 10.1056/NEJMoa2110345, https://www.nejm.org/doi/pdf/10.1056/NEJMoa2110345?articleTools=true

 

Was können Sie rechtlich gegen die Impfpflicht tun? Hier erfahren Sie mehr über die "Sammelklage" bzw. den VfGH-Antrag. Bonus: Verhalten bei Kontrollen.

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