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„Wirte und Vereine werden benachteiligt!“

Das neue Tabakgesetz sorgt weiterhin für Wirbel. Dass auch Vereine betroffen sind, sorgt für Unverständnis. Badens Gemeinderat Mag. Gottfried Forsthuber hat jetzt eine Stellungnahme beim Parlament abgegeben.

Das neue Tabakgesetz sorgt weiterhin für Wirbel. Dass auch Vereine betroffen sind, sorgt für Unverständnis. Badens Gemeinderat Mag. Gottfried Forsthuber hat jetzt eine Stellungnahme beim Parlament abgegeben.

Das neue Tabakgesetz, das derzeit in Begutachtung ist, geht Rauchern an den Kragen: An praktisch keinem öffentlichen Ort darf mehr geraucht werden. Auch Vereins- und Versammlungslokale sind betroffen. Egal ob gerade eine öffentliche Veranstaltung stattfindet, oder es sich um ein internes Treffen wie etwa Chor- und Musikproben oder Versammlungen in Pfarrsälen handelt. Selbst (Fest)Zelte sind umfasst.

Rauchverbot auch im Festzelt?

„Als langjähriger Unterstützer von Feuerwehr und Rettung, macht mir diese Idee der Regierung große Sorgen.“ betont Badens Gemeinderat und Jurist Mag. Gottfried Forsthuber, der jetzt eine Stellungnahme beim Parlament abgegeben hat und seine Bedenken äußert. Er stellt klar: „Nichtraucherschutz ist zu begrüßen. Sobald aber die persönliche Freiheit unverhältnismäßig eingeschränkt wird, wird eine Grenze überschritten.“ Genau das geschehe mit dem jetzt diskutierten Rauchverbot: „Die Regelungen mit den Zelten ist völlig übertrieben und benachteiligt die Gastronomie, die in ihrem Schanigarten nicht einmal mehr eine Überdachung aufstellen dürfte.“

Mehr Schadenersatz für die Wirte

Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine Prämie von 10% für die Investitionen der Wirte vor. „Das ist viel zu wenig.“ kritisiert Forsthuber, denn: „Die Wirte sollten ihren Schaden mindestens zu 50% ersetzt bekommen. Diese Investitionen sind durch ein Bundesgesetz veranlasst worden. Wer im Vertrauen auf Gesetze investiert, darf nicht enttäuscht werden. Rechtsstaatlichkeit verlangt auch Rechtssicherheit.“

Vereine als Verlierer

Schließlich werde laut Forsthuber mit dem neuen Gesetz die Vereinsfreiheit beschnitten. „Immerhin ein Grundrecht unserer Verfassung. Wenn die Mitglieder entscheiden, dass im Vereinslokal geraucht werden darf, ist das vergleichbar mit der persönlichen Entscheidung in den eigenen vier Wänden zu rauchen. Umgehungskonstruktionen, wie Raucherclubs im Wirtshaus, lassen sich mit wenigen Textänderungen im Gesetz unterbinden. Die Vereinsfreiheit würde dadurch erhalten bleiben.“

Forsthubers vollständige Stellungnahme findet sich auf der Parlamentshomepage „parlament.gv.at“ unter Eingabe des Suchbegriffes „16/SN-112/ME“ und hier. Er selbst hofft auf „eine weiterführende sachliche Diskussion.“

„Wer im Vertrauen auf Gesetze investiert, darf nicht enttäuscht werden. Rechtsstaatlichkeit verlangt auch Rechtssicherheit“

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_03151/index.shtml

 

 

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