Der Verfassungsgerichthof (VfGH) hebt die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare mit Ablauf des 31. Dezember 2018 auf.
Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich künftig heiraten. Der Verfassungsgerichtshof entschied am 4. Dezember 2017, die gesetzlichen Regelungen aufzuheben, die eine unterschiedliche Behandlung vorsehen. Der VfGH begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig steht damit eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen, sofern in der Zwischenzeit keine anderen Regelungen getroffen werden.
Anlass des Verfahrens war die Beschwerde von zwei Frauen, die in eingetragener Partnerschaft leben und die Ehe eingehen wollten. Der Antrag wurde zunächst vom Magistrat der Stadt Wien und dem Verwaltungsgericht Wien abgelehnt.
Die eingetragene Partnerschaft ist seit ihrer Einführung 2010 der Ehe immer weiter angenähert worden. Mittlerweile ist eine gemeinsame Elternschaft auch gleichgeschlechtlicher Paare möglich: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen Kinder (gemeinsam) adoptieren und die erlaubten Formen medizinisch unterstützter Fortpflanzung gleichberechtigt nutzen.