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Aktuelles

VGGV: Vereinfachte GmbH-Gründung

Ab 01.01.2018 kann eine GmbH unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht, auch ohne einen Notar, gegründet werden.

Ab 01.01.2018 kann eine GmbH nach der VGGV (Vereinfachte GmbH-Gründungsverordnung) vereinfacht, auch ohne einen Notar gegründet werden.
 
Erfasst von der Verordnung sind Einpersonen-GmbHs, bei denen der einzige Gesellschafter auch Geschäftsführer ist. Außerdem muss die Errichtungserklärung einen standardisierten Inhalt aufweisen. Die Identifizierung des Gründers erfolgt per Bürgerkarte oder Handysignatur über das Unternehmensserviceportal (USP) und durch die Bank, bei der die Bareinlage geleistet wird. Der Gründungsprozess wird damit schneller und billiger.
 
Alternativ kann die Gründung in diesen Fällen und auch wenn der Gründer nicht zugleich Geschäftsführer sein soll weiterhin mit einem Notar zu einem stark vergünstigten Tarif erfolgen. Diese Erleichterung ist bereits mit 01.07.2017 in Kraft getreten.
 

Die neue Bestimmung zur vereinfachten Gründung tritt nach einer dreijährigen Testphase (mit Ablauf des 31.12.2020) wieder außer Kraft („Sunset Clause“).

Errichtungserklärung und Anmeldung zum Firmenbuch

Das Unternehmensserviceportal (USP) ist bei vereinfachten Gründungen als elektronisches Medium für die Errichtung der Gesellschaft und die Anmeldung zum Firmenbuch zu verwenden. Die Identifizierung und die Authentifizierung des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers erfolgen über die „Bürgerkarte“.

Anhand der eingegebenen und übernommenen Daten werden automationsunterstützt die Errichtungserklärung und die Anmeldung zum Firmenbuch erstellt. Vor der Signatur und Absendung dieser Unterlagen hat der Antragsteller die Möglichkeit zur Durchsicht und Korrektur.

Die Übermittlung der Errichtungserklärung, der Anmeldung zum Firmenbuch und gegebenenfalls der elektronischen Erklärung über die Neugründung an die Justiz erfolgt im elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV).

Übermittlung von Unterlagen durch Kreditinstitute

Auch die Übermittlung der Bankbestätigung, der Ausweiskopie und der Musterzeichnung durch das Kreditinstitut erfolgt per ERV. Die Unterlagen werden vom Kreditinstitut als PDF-Anhänge übermittelt.

Von der erfolgten Eintragung der GmbH im Firmenbuch wird das Kreditinstitut im ERV-Rückverkehr verständigt.

Eine Befreiung von den Gerichtsgebühren kann nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz beantragt werden.

Wir beraten Sie gerne bei Unternehmensgründungen und -übertragungen, errichten Gesellschaftsverträge und begleiten Sie bei Bankgesprächen. Jetzt Termin vereinbaren!

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