Ab 01.01.2018 kann eine GmbH unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht, auch ohne einen Notar, gegründet werden.
Die neue Bestimmung zur vereinfachten Gründung tritt nach einer dreijährigen Testphase (mit Ablauf des 31.12.2020) wieder außer Kraft („Sunset Clause“).
Errichtungserklärung und Anmeldung zum Firmenbuch
Das Unternehmensserviceportal (USP) ist bei vereinfachten Gründungen als elektronisches Medium für die Errichtung der Gesellschaft und die Anmeldung zum Firmenbuch zu verwenden. Die Identifizierung und die Authentifizierung des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers erfolgen über die „Bürgerkarte“.
Anhand der eingegebenen und übernommenen Daten werden automationsunterstützt die Errichtungserklärung und die Anmeldung zum Firmenbuch erstellt. Vor der Signatur und Absendung dieser Unterlagen hat der Antragsteller die Möglichkeit zur Durchsicht und Korrektur.
Die Übermittlung der Errichtungserklärung, der Anmeldung zum Firmenbuch und gegebenenfalls der elektronischen Erklärung über die Neugründung an die Justiz erfolgt im elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV).
Übermittlung von Unterlagen durch Kreditinstitute
Auch die Übermittlung der Bankbestätigung, der Ausweiskopie und der Musterzeichnung durch das Kreditinstitut erfolgt per ERV. Die Unterlagen werden vom Kreditinstitut als PDF-Anhänge übermittelt.
Von der erfolgten Eintragung der GmbH im Firmenbuch wird das Kreditinstitut im ERV-Rückverkehr verständigt.
Eine Befreiung von den Gerichtsgebühren kann nach dem Neugründungs-
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