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Neuerungen bei Lehrlingsausbildung

Aktuell liegt eine Regierungsvorlage zur Weiterentwicklung der Lehrlingsausbildung vor. Was ist genau geplant?

Aktuell liegt eine Regierungsvorlage zur Weiterentwicklung der Lehrlingsausbildung vor. Was ist genau geplant?

Die Lehrlingsausbildung ist für die österreichische Wirtschaft von hoher Bedeutung, die weiterhin steigt. Hinzu kommt der steigende Bedarf nach ausgebildeten Fachkräften. Deswegen sollen jetzt neue Zielgruppen angesprochen werden und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen vorangetrieben werden.

Zu diesem Zweck soll das Berufsausbildungsgesetz (BAG) novelliert werden.

Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen geplant:

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verpflichtende regelmäßige Analyse aller Berufsbilder alle 5 Jahre

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Änderung von veralteten Bezeichnungen: Statt „Lehrlingsentschädigung“ wird die Bezahlung „Lehrlingsentgelt“ bezeichnet und statt „verwendet“ werden Lehrlinge „beschäftigt“, aus der „Weiterverwendung“ wird die „Weiterbeschäftigung“.

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Neugestaltung der überbetrieblichen Ausbildung: Die überbetriebliche Lehrausbildung soll verpflichtend mit der betrieblichen Ausbildung verknüpft werden. Das soll den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Ausbildung in Unternehmen durch möglichst frühzeitige und nachhaltige Vermittlung ermöglichen.

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Ausbildung in reduzierter Arbeitszeit: Bisher war die Möglichkeit einer Ausbildung mit reduzierter Arbeitszeit nur für Lehrlinge mit Behinderung bzw bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe gegeben, künftig soll diese Möglichkeit auch Personen mit Kinderbetreuungspflichten offen stehen.

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Lehrlinge sollen die Lehrabschlussprüfung im Rahmen einer Höherqualifizierungsmaßnahme auch in einem anderen Bundesland ablegen können, wenn im Wohnsitz-Bundesland eine derartige Höherqualifizierungsmaßnahme nicht angeboten wird.

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Anrechnung verwandter Schulabschlüsse: Nach Absolvierung einer berufsbildenden Schule und anschließender Lehrausbildung in einem verwandten Lehrberuf soll es zukünftig möglich sein, die restliche Lehrzeit um maximal ein Jahr zu verlängern. Bisher ist eine Lehrausbildung in solchen Fällen in der Regel nur im Ausmaß von einem Lehrjahr möglich.

 

Wann die Änderungen in Kraft treten, steht noch nicht fest. Es handelt sich aktuell noch um eine Regierungsvorlage.

Aktueller Stand des Verfahrens im Parlament.Aktueller Stand des Verfahrens im Parlament.

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