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Wirbel um das Rauchen in der eigenen Wohnung

Für viel Diskussion sorgt derzeit ein Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien, das einem Mieter das Rauchen in der eigenen Wohnung verbietet. Ein Einzelfall oder bald schon gängige Praxis?

Losgetreten wurde die Diskussion durch ein Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien, worüber die „Presse“ berichtete.

Zwischen Mitternacht und 3 Uhr morgens qualmte ein Wiener Mieter fleißig Zigarren. Der Rauch brachte einen Nachbarn darüber zur Weißglut. Aus der selben Wohnung war schon der Vormieter wegen der Rauchbelästigung ausgezogen. Der neue Mieter ergriff rechtliche Schritte und klagte den Zigarrenraucher auf Unterlassung

„Immission“ oder „erheblich nachteiliger Gebrauch“?

Ob eine unzulässige Immission (Einwirkung von außen) vorliegt war im vorliegenden Fall nicht die einzige Frage. Der beeinträchtigte Mieter bediente sich nämlich einem rechtlichen Trick, wie die „Krone“ berichtete: Er ließ sich den Unterlassungsanspruch des Vermieters gegen „erheblich nachteiligen Gebrauch“ abtreten. „Erheblich nachteiliger Gebrauch“ liegt nämlich vor, wenn ein Mieter andere Mieter durch seine Rauchgewohnheiten vertreibt. So siegte der Nichtraucher in erster Instanz.

Wegweisend für die Zukunft?

Neu ist das Problem nicht. So berichteten wir schon 2013 von einem deutschen Urteil über das Rauchen am Balkon. Das nun erlassene Urteil stammt aus erster Instanz und ist noch nicht rechtskräftig. Andere Gerichte sind nicht daran gebunden. Mit einer Bekämpfung wird gerechnet, und der Fall hat Chancen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) zu gelangen. Erst wenn dieser darüber abgesprochen hat, sind auch andere Gerichte an seine Rechtsansicht gebunden.

Daher kann man noch keinesfalls von einem Umschwung in der Rechtsprechung sprechen und der derzeit von den Medien erzeugte Schein trügt. Etwas sicheres lässt sich erst nach einer Entscheidung des OGH sagen. Und auch vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) heißt es: "Als Nächstes darf man dann vielleicht nicht mehr in der Wohnung kochen, falls sich der Nachbar vom Geruch des Schnitzels oder der orientalischen Speisen belästigt fühlt."

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