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Ministerialentwurf: Verschärfungen gegen Lohndumping

Aktuell liegt ein Ministerialentwurf vor, der Maßnahmen gegen Sozial- und Lohndumping vorsieht und Bürokratie vermindern soll.

Aktuell liegt ein Ministerialentwurf vor, der Maßnahmen gegen Sozial- und Lohndumping vorsieht und Bürokratie vermindern soll. Es handelt sich dabei um einen Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden sollen.

Insbesondere vorgesehen sind:

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 eine Ausweitung der Lohnkontrolle (etwa durch Erfassung sämtlicher Lohnbestandteile im Baugewerbe);

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 eine Überarbeitung der Verwaltungsstrafbestimmungen im AVRAG (ua Ausweitung der Tatbestände, Anhebung des Strafrahmens);

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 die Verbesserung des Instruments der Sicherheitsleistung (va Ausweitung der Fälle, in denen eine Sicherheitsleistung vorgeschrieben werden kann);

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 die Schaffung einer gesetzlichen Bestimmung zur Information des Arbeitnehmers über einen sein Arbeitsverhältnis betreffenden Strafbescheid;

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 die Festlegung besonderer Zeitpunkte, zu denen die Verjährungsfristen im Bereich der Unterentlohnung zu laufen beginnen;

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 der Entfall der Vorschreibung von Brandschutzgruppen nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften;

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 eine Reduktion der verpflichtenden Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses von zweimal pro Jahr auf einmal pro Jahr;

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 die Klarstellung, dass die Funktion von Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräften vereinbar ist.

Die Begutachtungsfrist endet am 2. 9. 2014

Ministerialentwurf 23. 7. 2014, 52/ME NR 25. GP

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