Aktuell liegt ein Ministerialentwurf vor, der Maßnahmen gegen Sozial- und Lohndumping vorsieht und Bürokratie vermindern soll.
Aktuell liegt ein Ministerialentwurf vor, der Maßnahmen gegen Sozial- und Lohndumping vorsieht und Bürokratie vermindern soll. Es handelt sich dabei um einen Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden sollen.
Insbesondere vorgesehen sind:
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eine Ausweitung der Lohnkontrolle (etwa durch Erfassung sämtlicher Lohnbestandteile im Baugewerbe); |
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eine Überarbeitung der Verwaltungsstrafbestimmungen im AVRAG (ua Ausweitung der Tatbestände, Anhebung des Strafrahmens); |
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die Verbesserung des Instruments der Sicherheitsleistung (va Ausweitung der Fälle, in denen eine Sicherheitsleistung vorgeschrieben werden kann); |
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die Schaffung einer gesetzlichen Bestimmung zur Information des Arbeitnehmers über einen sein Arbeitsverhältnis betreffenden Strafbescheid; |
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die Festlegung besonderer Zeitpunkte, zu denen die Verjährungsfristen im Bereich der Unterentlohnung zu laufen beginnen; |
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der Entfall der Vorschreibung von Brandschutzgruppen nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften; |
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eine Reduktion der verpflichtenden Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses von zweimal pro Jahr auf einmal pro Jahr; |
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die Klarstellung, dass die Funktion von Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräften vereinbar ist. |
Die Begutachtungsfrist endet am 2. 9. 2014
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