Ein Arbeitgeber wollte seinen Angestellten kündigen, weil er während einem Krankenstand wegen Burn-Out eine Ausbildung zum Physiotherapeuten begann. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied.
Ein Arbeitgeber wollte seinen Angestellten kündigen, weil er während einem Krankenstand wegen Burn-Out eine Ausbildung zum Physiotherapeuten begann. Der Arzt war dafür, der Chef dagegen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied:
Auch im Krankenstand treffen Arbeitnehmer bestimmte Pflichten. Allgemein übliche Verhaltensweisen dürfen nicht gröblich verletzt werden. Ein Entlassungsgrund liegt zum Beispiel vor, wenn der Angestellte gegen die auf die Wiederherstellung seiner Gesundheit abzielenden Anordnungen des Arztes schwerwiegend verstößt und der Krankheitsverlauf negativ beeinflusst bzw der Heilungsverlauf verzögert wird.
Hat ein an einem „Burn-Out-Syndrom“ erkrankter Arbeitnehmer noch während des Krankenstandes eine Ausbildung zum Physiotherapeuten begonnen und hat sein Hausarzt diese Ausbildung befürwortet, hat der liegt kein Entlassungsgrund vor und eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG ist nicht gerechtfertigt.
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