Oft wird in der Börse mehr gezockt als im Casino. Eine der fatalen Folgen: die Finanzkrise 2007/08, unter deren Auswirkungen wir bis heute Leiden. Doch wie sieht es mit dem einzelnen Spekulanten aus? Kann dieser auch als "süchtiger Spieler" eingestuft werden?
Oft wird in der Börse mehr gezockt als im Casino. Eine der fatalen Folgen: die Finanzkrise 2007/08, unter deren Auswirkungen wir bis heute Leiden. Doch wie sieht es mit dem einzelnen Spekulanten aus? Kann dieser auch als "süchtiger Spieler" eingestuft werden?
Ein Investmentstreit (Streitwert von über einer halben Million Euro) geriet aus den Fugen. In letzter Instanz berief sich der beklagte Anleger darauf, dass die klagende Bank analog zum Glückspielgesetz zu Schutzmaßnahmen verpflichtet gewesen wäre. Ein Casino muss nämlich, wenn es die Annahme hat, dass ein Spieler mit derartiger Intensität und Häufigkeit spielt, dass er sein Existenzminimum gefährdet, Maßnahmen wie Beratungsgespräche einleiten oder den Spieler sogar vom Glücksspiel ausschließen. Hält sich das Casino nicht daran, dann haftet es (§ 25 Abs 3 GSpG).
Kann man diese Bestimmung analog auf Spekulationsgeschäfte anwenden? Nein. Laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) liegt nämlich keine planwidrige Lücke vor, die Raum für eine Analogie lassen würde. Obwohl es bestimmte Parallelen gibt (vor allem die Risikokomponente) gibt es auch Unterschiede und vor allem für Finanzgeschäfte eigene Gesetze. Daher ist es nicht angebracht, Regeln aus zum Glückspielrecht heranzuziehen.
Siehe 4 Ob 126/14d.