Eine Kundin freute sich über die Zusage von knapp 21.000€ als Gewinn. Die Zusage stammte jedoch von einem anderen Unternehmen und wurde nur versehentlich an sie zugestellt. Kann sie sich trotzdem über den Gewinn freuen?
Eine Kundin freute sich über die Zusage von knapp 21.000€ als Gewinn. Sie bestellte bei einem englischen Unternehmen Cranberrykapseln um ca 65€. Neben den Cranberrykapseln fand sie im Paket drei Kuverts mit Formulierungen wie „Halten Sie sich fest! Es besteht keinerlei Zweifel mehr, Sie sind der garantierte Gewinner von € 7.665,--“, „Der Text dieses Schreibens ist nur gültig für den Empfänger dieses Schreibens“. Die Kuverts stammen jedoch tatsächlich von einem anderen englischen Unternehmen, das unter dem gleichen Namen auftritt und wären anonymisiert für Empfänger in Deutschland bestimmt gewesen.
Der Fehler ist einem belgischen Unternehmen passiert, das von beiden englischen Unternehmen mit der Verpackung beauftragt wird. Die Empfängerin füllte die drei Gewinnkuverts aus und schickte sie per Einschreiben zurück.
Das österreichische Konsumentenschutzgesetz ordnet an, dass Unternehmer, die Gewinnzusagen an bestimmte Verbraucher senden und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erwecken, dass der Verbraucher einen bestimmten Preis gewonnen hat, dem Verbraucher diesen Preis auch zu leisten haben.
Für ihren Gewinn musste die Kundin jedoch vor Gericht gehen, sogar bis zum Obersten Gerichtshof (OGH).
Die Entscheidung
Der OGH gab der Kundin Recht und sie kann sich schlussendlich doch über den Gewinn freuen. Ein Verbraucher, der eine an ihn persönlich adressierte Sendung erhält, darf sich nämlich schon dadurch als Gewinner angesprochen fühlen, auch wenn sein Name in der beigelegten Gewinnzusage selbst nicht mehr wiederholt wird.