Wienerstraße 80, 2500 Baden +43 2252 86366 frage@forsthuber.at

Select your language

Aktuelles

Schadenersatz für den Abschuss eines Luchses

Dienen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen auch dem Schutz von Vermögensinteressen? Diese Frage stellte sich nachdem ein Luchs widerrechtlich abgeschossen wurde.

Dienen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen auch dem Schutz von Vermögensinteressen? Diese Frage stellte sich nachdem ein Luchs widerrechtlich abgeschossen wurde.

Der aktuelle Fall

Die beklagte Partei schoss im Jahr 2013 widerrechtlich einen Luchs. Dafür wurde sie strafrechtlich verurteilt. Die Nationalparkverwaltung des „Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen-Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ forderte zusätzlich die Kosten für die Wiederansiedlung eines Luchses in Höhe von 12.101 EUR.

Das Erstgericht gab dem Klagebegehren zunächst statt. Das Berufungsgericht wies die Klage ab. Die endgültige Entscheidung traf der Oberste Gerichtshof (OGH).

Die Entscheidung

Die Aufgabe der Nationalparkverwaltung ist es unter anderem, bedrohte Tierarten zu fördern und zu erhalten. Für den „Nationalpark Oberösterreichische Kalkalpen-Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ umfasst dies die Erhaltung der Lebensräume des Luchses.

Das Töten geschützter Tierarten ist nicht nur deshalb rechtswidrig, weil ein Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung dieser Tierarten besteht, sondern auch deshalb, weil die Verpflichtung des Staats zur Setzung von Maßnahmen zum Schutz dieser Tierarten einen nicht unwesentlichen finanziellen Aufwand bedeutet. Daher dienen die Strafbestimmungen gegen Wilderei auch dem Schutz finanzieller Interessen der öffentlichen Hand. Die Verletzung dieser Bestimmung hat daher auch zivilrechtliche Schadenersatzpflichten zur Folge und die Verwaltung des Nationalparks kann ihre Kosten geltend machen. Der OGH gab der Klage statt.

Die gesamte Entscheidung

 

Weitere interessante Beiträge

Forsthuber & Partner Rechtanwälte

Ihr Recht ist unser Auftrag!

Als traditionsreiche Anwaltskanzlei in Baden bieten wir Ihnen alle großen Rechtsgebiete spezialisiert an und bieten Ihnen ein umfassendes Service.

Anschrift

Forsthuber & Partner Rechtsanwälte
Wienerstraße 80
2500 Baden
+43 2252 86 3 66
frage@forsthuber.at
Mo-Do: 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr:  9-13 Uhr

Wir benutzen Cookies und externe Dienste

Wir nutzen Cookies und externe Dienste auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.