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Unbestellte Warenlieferungen

Ein Herausgeber verpasste seinen Kunden ungefragt ein Gratis-Abo, das zu einem kostenpflichtigen wird. Mit Erfolg?

Ein Herausgeber verpasste seinen Kunden ungefragt ein Gratis-Abo, das zu einem kostenpflichtigen wird. Mit Erfolg?

Der Sachverhalt

Anfang 2016 versandte ein Herausgeber an Abonnenten seiner Tageszeitung ein Schreiben, wonach es automatisch zum Gratistest zweier Magazine kommt. Nach einem Monat endet der kostenlose Test. Der Abonnent kann dann die Magazine abbestellen, wenn er das einmalige Sonderangebot zu einem Aufpreis von 4 EUR pro Monat nicht in Anspruch nehmen möchte. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte den Herausgeber auf Unterlassung dieser Vorgehensweise, da es sich dabei um eine verbotene aggressive Geschäftspraktik handle.

Der VKI hatte mit seiner Klage zunächst Erfolg, doch die Sache ging bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH), der das letzte Wort in der Sache hatte.

Die Entscheidung

Es ist verboten einen Verbraucher zur Zahlung, Rücksendung oder Verwahrung von unbestellten Produkten aufzufordern.

Dies gilt auch für die Zusendung einer Ware unter Hinweis auf eine angebliche Test-Lieferung mit der Ankündigung, dass eine kostenpflichtige weitere Lieferung erfolgt. Da es sich um eine aggressive Geschäftspraktik handelt, muss der Herausgeber in Zukunft von dieser Vorgehensweise absehen. Auch die Kunden, die 2016 betroffen waren müssen für die unerwünschten Magazine nicht bezahlen.

Die gesamte Entscheidung.

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