Eine Passantin wurde von einer Sturmböe erfasst und gegen eine Hauswand geschleudert. Sie klagte die Stadt, in der dies geschah auf Schadenersatz - jedoch ohne Erfolg.
Eine Passantin wurde von einer Sturmböe erfasst und gegen eine Hauswand geschleudert. Sie klagte die Stadt, in der dies geschah auf Schadenersatz - jedoch ohne Erfolg.
Die Klägerin wurde auf einem öffentlichen Gehweg in einem besonders windausgesetzten Gebiet in der Umgebung von Hochhäusern von einer Sturmböe erfasst und gegen eine Wand geschleudert. Derartige Windverhältnisse kommen dort etwa alle fünf Jahre vor. Die beklagte Stadt war für die Instandhaltung des Wegs verantwortlich und hatte für die Gebäude, die die Windsituation verschärfen, die Baubewilligung erteilt.
Der Oberste Gerichtshof hat jedoch ausgesprochen, dass die beklagte Stadt nicht zum Schadenersatz verpflichtet ist, da ein Wegehalter nur bei grober Fahrlässigkeit haftet. Diese liegt nicht vor.
Siehe auch die Entscheidung des OGH und die Pressemeldung
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