Wer zahlt, wenn etwas passiert? Wir liefern Ihnen in unserer Impfschaden-Serie die Hintergründe.
Wer zahlt, wenn etwas passiert? Wir liefern Ihnen in unserer Impfschaden-Serie die Hintergründe.
Wieder möglich: Klienten/Kundenverkehr in unserer Kanzlei (bitte Mund-Nasenschutz mitnehmen). Wir unterstützen Sie auch weiterhin in Ihren rechtlichen Belangen!
persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Mögilchkeiten zur Desifektion stehen ebenfalls zu Verfügung.
Es gibt wohl kaum ein anderes medizinisches Thema, das derart heiß diskutiert wird wie das Thema „Impfung“. Während Impfverfechter Impfungen für eine der essentiellsten Errungenschaften der Medizingeschichte halten und Impfunwillige – z.B. durch Einführung der Impfpflicht – am liebsten kriminalisieren würden, zweifeln Impfgegner die Sinnhaftigkeit von Impfungen grundsätzlich an. Mittendrin werden die sogenannten Impfkritiker angesiedelt, die für eine individuelle Impfentscheidung plädieren.
Wir wollen Licht ins Dunkel bringen und Ihnen in unserer Impfschaden-Serie die wesentlichen Informationen geben. In diesem Teil geht es um die Grundlagen.
Besonders problematisch erscheint in diesem Zusammenhang, dass Impfgeschädigte und Mitbetroffene meist nicht nur alleingelassen, sondern auch noch alles andere als ernstgenommen werden. Denn kommt es durch Impfstoffe zu Schäden, sind Pharmaunternehmen, Ärzte, Sachverständige und Gerichte selten dazu bereit, diese anzuerkennen und die Betroffenen dafür zumindest finanziell zu entschädigen. Um Erfolg zu haben, muss alles genauestens dokumentiert sein. Besser noch: Es lässt sich ein möglicher Impfschaden überhaupt vermeiden. Dazu gehört auch eine ausführliche Beratung durch den Impfarzt und der Vergleich unter den aktuell verfügbaren Impfstoffen. Doch was passiert, wenn’s passiert?
Was ist ein Impfschaden?
Wir haben uns von Forsthuber & Partner Rechtsanwälte aus Baden bei Wien entschieden, die unterschiedlichen Fragen zum Thema Impfschaden in mehreren Artikeln zu bearbeiten. Bleiben Sie also dran‘. Bevor wir und in die Sache vertiefen, eingangs eine kurze Begriffsbestimmung:
- 1. Impfreaktion:
Davon ist in den meisten Medienberichten zu lesen („Hautrötungen“). Hierbei handelt es sich um kurzzeitige (wenige Tage) und vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen. Dazu zählen leichtere Nebenwirkungen wie z. B. Schmerzen, Schwellung und Spannung an der Injektionsstelle, leichtes Fieber, Abgeschlagenheit, Magen-Darm-Beschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen.
- 2. Impfkrankheit:
Tritt nach der Impfung eine leichte Form der Krankheit auf, wird diese als Impfkrankheit bezeichnet (zB. Impfmasern). Sie kann auch erst Wochen nach der Impfung auftreten.
- 3. Impfkomplikation:
Geht eine Impfreaktion über das übliche Maß hinaus, spricht man von einer Impfkomplikation, die stärker oder schwächer ausgeprägt sein kann. Sie kann durch den Impfstoff selbst verursacht sein, sie kann von ihm ausgelöst werden, sie kann vorübergehend sein oder aber auch zu bleibenden Schäden sowie zum Tod führen. Bei einer Impfkomplikation ist zumindest eine vorübergehende Therapie notwendig, die bei der Impfreaktion eher noch nicht der Fall ist.
- 4. Impfschaden:
Der Terminus „Impfschaden“ ist kein medizinischer, sondern ein rechtlicher Begriff. Von einem Impfschaden ist erst dann die Rede, wenn
- a) eine Impfkomplikation als solche anerkannt wurde. Nur mit dieser Anerkennung ist eine finanzielle Entschädigung möglich, was bei neuartigen Impfungen den schwierigen „Erstbeweis“ notwendig macht, und
- b) der bei einer staatlich empfohlene Impfungen aufgetreten ist. Für alle anderen gilt das nicht!
Keine Impfung ist risikolos
Zu den Impfkomplikationen bzw. -schäden könnten beispielsweise bei Kindern eine psychomotorische Entwicklungsverzögerung gehören, aber auch Diabetes Typ 1, Autismus oder Todesfälle. So haben Studien etwa ergeben, dass eine Grippe-Impfung zum Guillain-Barré-Syndrom führen kann.
Wenn Sie sich für die bisher gemeldeten Verdachtsfälle von Impfkomplikationen interessieren und sich einen Überblick verschaffen möchten, empfehlen wir Ihnen die folgenden Links:
UAW-Datenbank / Serious Adverse Events (SAE) Database
Europäische Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen
Wie kann ein Impfschaden bewiesen werden? Was sagen EuGH und WHO dazu? Dazu mehr in Teil 2 mit dem Titel „Impfschaden: Der Kampf um das Recht“.
Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366
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