Was passiert bei unerwarteten Impfkomplikationen? Wie kann was gemeldet werden?
Was passiert bei unerwarteten Impfkomplikationen? Wie kann was gemeldet werden?
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Es gibt wohl kaum ein anderes medizinisches Thema, das derart heiß diskutiert wird wie das Thema „Impfung“. Während Impfverfechter Impfungen für eine der essentiellsten Errungenschaften der Medizingeschichte halten und Impfunwillige – z.B. durch Einführung der Impfpflicht – am liebsten kriminalisieren würden, zweifeln Impfgegner die Sinnhaftigkeit von Impfungen grundsätzlich an. Mittendrin werden die sogenannten Impfkritiker angesiedelt, die für eine individuelle Impfentscheidung plädieren.
Wir wollen Licht ins Dunkel bringen und Ihnen in unserer Impfschaden-Serie die wesentlichen Informationen geben. In diesem Teil geht es um Impfkomplikationen und wie diese gemeldet werden können.
Impfkomplikation: Meldepflicht
Vorneweg sei gesagt, dass es äußerst schwer ist, sich über gemeldete Impfkomplikationen, anerkannte Impfschäden und eventuell erfolgte Entschädigungen sowie deren Höhe einen Überblick zu verschaffen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Dunkelziffer in puncto Impfkomplikationen sehr hoch ist, zumal Folgeschäden vonseiten der Ärzte oft gar nicht mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden.
Eigentlich müsste sofort die Gesundheitsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) informiert werden, wenn Symptome in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten und über eine Impfreaktion hinausgehen. Doch die Grenze zwischen Impfreaktion und Impfkomplikation verläuft fließend, sodass die Einstufung nicht selten von der Einstellung des jeweiligen Arztes abhängt.
Laut Dr. Johann Loibner, selbst Arzt für Allgemeinmedizin und gerichtlich beeideter Sachverständiger, komme es überaus häufig vor, dass Impfkomplikationen von Ärzten bagatellisiert werden, um am Prinzip der Impfungen keine Zweifel aufkommen zu lassen. Somit verwundert es nicht, wenn gerichtlich selten Impfschäden zugesprochen werden.
Die Impfkomplikation als lästiger Zwischenfall
Wenn Impfkomplikationen örtlich und zeitlich nicht gehäuft auftreten und einzelne Menschen betreffen, die einander gar nicht kennen, ist es natürlich viel schwerer, Gehör und Aufmerksamkeit zu finden.
Und so fallen Betroffene still und leise durch das Raster des Nutzen-Risiko-Verhältnisses und werden als unangenehme Zwischenfälle wahrgenommen, die am besten unter den Teppich gekehrt und totgeschwiegen werden.
Im nächsten Teil geht es darum, wie Sie einen Antrag auf Entschädigung stellen können und wie Sie Ihr Recht vor Gericht durchsetzen.Hier geht's zu Impfschaden? Entschädigung und gerichtliche Durchsetzung - Teil 4
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