Ein Polizist fordert per Telefon zum Alkotest auf – reicht das aus?
Die Atemluft von Personen kann auf Alkoholgehalt untersucht werden, wenn der Verdacht besteht, dass ihr Verhalten mit einem Verkehrsunfall in Zusammenhang steht. Wer zu einer Untersuchung der Atemluft aufgefordert wird, hat sich dieser besser zu unterziehen, da sonst eine hohe Strafe droht. Vorsicht: schon der Verdacht genügt – entweder des alkoholisierten Lenkens oder auch sonst einen Verkehrsunfall (mit-)verursacht zu haben.
Das Gesetz schreibt nicht vor, in welcher Form die Aufforderung erfolgen muss, sondern nur dass es deutlich sein muss.
Vor kurzem blieb auch ein Purgstaller auf seiner Strafe sitzen weil er zu Hause die Alkoholkontrolle verweigerte, obwohl er nicht mit dem Auto gefahren ist. „Skandalös eigentlich“, meint RA Mag. Gottfried Forsthuber zu dieser Entscheidung.
Auch in Vorarlberg landete ein Rechtsstreit im Zusammenhang mit einem Alkoholtest vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
Der aktuelle Fall
In Vorarlberg stand ein Mann im Verdacht, dass sein Verhalten mit einem Verkehrsunfall im Zusammenhang steht. Ein Polizeibeamter sprach deswegen per Handy mit ihm. Er stellte sich am Telefon mit seinem Familiennamen und seiner Polizeidienststelle vor, nannte den Grund des Anrufs und forderte ihn zur Atemluftuntersuchung auf. Er fragte nach dem Ort, an dem er sich befindet, um dort die Untersuchung durchzuführen. Der Betroffene antwortete darauf mit „Nein“ und legte auf. Der Mann wurde dann wegen seiner Verweigerung bestraft (Geldstrafe 1.600 € nach der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg).
Das Begehren zur Atemluftuntersuchung muss nicht unmittelbar von Angesicht zu Angesicht mit „Blickkontakt“ an den Verdächtigen gerichtet werden.
Daher war die Aufforderung gültig und die Bestrafung erfolgte zu Recht, so der VwGH.
Bei entsprechender Deutlichkeit des Begehrens macht es auch keinen Unterschied, ob dazu ein „fremdes Handy“ oder ein „Diensthandy“ des Polizeibeamten verwendet wird.
RA Mag. Gottfried Forsthuber: „Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung. Es kann nicht sein, dass Bürger der Willkür ausgeliefert sind und hohe Strafen riskieren, wenn sie nicht mit der Rechtslage vertraut sind.“
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