Achtung: Trotz Lockdown laufen Fristen weiter, finden Termine bei Gericht und Behörden statt. Wir als Anwaltskanzlei können auch weiterhin offen halten. Handeln Sie rechtzeitig!
Achtung: Trotz Lockdown laufen Ihre Fristen weiter, finden Termine bei Gericht und Behörden statt. Wir als Anwaltskanzlei können auch weiterhin offen halten. Handeln Sie rechtzeitig!
Wieder möglich: Klienten/Kundenverkehr in unserer Kanzlei (bitte Mund-Nasenschutz mitnehmen). Wir unterstützen Sie auch weiterhin in Ihren rechtlichen Belangen!
persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Mögilchkeiten zur Desifektion stehen ebenfalls zu Verfügung.
Mit der am 17.11.20 in Kraft tretenden Notverordnung des Gesundheitsministers (hier finden Sie eine Übersicht), gibt es noch weitere Einschränkung der persönlichen Freiheit aus Gründen des Gesundheitsschutzes.
Wir Rechtsanwälte sind für Sie da
Handel und Gastronomie müssen bekanntlich den Kundenbereich zusperren, alle anderen nur dann, wenn sie „körpernahe Dienstleistungen“ anbieten (zB Friseur). Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater etc. können daher nach wie vor Ihre Klienten in der eigenen Kanzleiräumen empfangen. Persönliche Termine sind daher bei Forsthuber & Partner Rechtsanwälte in Baden weiterhin möglich. Einzuhalten sind dabei die bekannten Hygienevorschriften. Wir haben ausreichend Platz und Möglichkeiten um sämtliche Vorschriften optimal einzuhalten.
Achtung: Fristen laufen weiter, Gerichts- und Behördentermine finden statt
Gerichte und Behörden halten weiterhin offen, Termine müssen wahrgenommen werden. Behördliche und gerichtliche Fristen für Einsichtnahmen (zB in den Strafakt, Bauakt) laufen ebenfalls weiter. Alle Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen laufen ebenfalls ungehindert weiter. Das betrifft beispielsweise Schadenersatz, Gewährleistung, Unterlassungsansprüche, Besitzstörung, behördliche und gerichtliche Fristen, Unterhalt, Obsorge, Testamentsanfechtungen, arbeitsrechtliche Ansprüche, wie Abfertigung, Boni- und Sonderzahlungen uvm.
Nach Ablauf dieser Fristen kann Ihr Anspruch (zB Schadenersatz, Einvernahme, Recht zur Stellungnahme udgl.) nicht mehr geltend gemacht werden. Auf die Ausnahmen in seltenen Fällen sollte nicht spekuliert werden. Die Zahlungen von Krediten oder Mietzinsen sind indes gestundet (hier erfahren Sie mehr: Corona und die Verträge).
Für Sitzungen von Vereinen, Stiftungen, GmbH, Personengesellschaften und juristischen Personen im Allgemeinen, bestehen Ausnahmeregelungen, die eine Verschiebung oder eine Durchführung per Videokonferenz ermöglichen. In der Durchführung sind wir sehr gerne behilflich.
Die Regelungen im Detail
Nähere Informationen, was erlaubt ist und was nicht, finden Sie in dieser Übersicht. Die Notmaßnahmenverordnung und damit die Regelungen im Detail, finden Sie hier.
Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366
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