Wegen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus können viele Menschen ihre geplanten Reisen nicht mehr antreten. Welche Ansprüche man hat, erfahren Sie hier.
Wieder möglich: Klienten/Kundenverkehr in unserer Kanzlei (bitte Mund-Nasenschutz mitnehmen). Wir unterstützen Sie auch weiterhin in Ihren rechtlichen Belangen!
Persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Möglichkeiten zur Desinfektion stehen ebenfalls zu Verfügung.
Der Urlaub zu Ostern (und auch danach) wackelt ordentlich und muss angesichts der aktuellen Krise entweder storniert oder verschoben werden. Die Reisewarnung des Außenministeriums für zahlreiche Länder ist nach wie vor aufrecht. Es wird von nicht absolut dringenden Reisen abgeraten.
Um eine Reise kostenlos stornieren oder umbuchen zu können, muss es aber nicht gleich eine Reisewarnung geben. Dieses Recht gibt es bei Pauschalreisen auch dann, wenn sich die Sicherheitslage am Zielort (auch im Inland!) kurz vor der geplanten Abreise dramatisch verschlechtert. Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag oder eine kostenlose Umbuchung sind dann auch ohne Reisewarnung möglich.
Wird die Reise innerhalb der nächsten 14 Tage angetreten, haben Pauschreisenden grundsätzlich das Recht die Reise kostenlos zu stornieren und das bezahlte Geld zurückzubekommen.
Reisebeginn nach Ostern
Auf ein kostenloses Storno von Pauschalreisen, deren Beginn mehr als 2 Wochen entfernt liegen, besteht zurzeit noch kein Rechtsanspruch. Wir unterstützen Sie gerne dabei eine Lösung zu finden.
Gutschein annehmen?
Viele Reisebüros oder Reiseveranstalter bieten jedoch Gutscheine oder Gutschriften für künftige Reisen an. Aber soll ein Gutschein angenommen werden, obwohl man einen Rechtsanspruch auf eine Rückzahlung hätte?
Um das Reisebüro oder den Veranstalter zu unterstützen, kann man diesen unter bestimmten Voraussetzungen annehmen – wenn man z. B. ohnehin vorhat, wieder über dieses Reisebüro zu buchen. Ganz wichtig dabei ist, dass der Gutschein über eine lange Gültigkeit verfügt und eine Barablöse jederzeit möglich istNatürlich besteht die Gefahr der Insolvenz. Aber im Gegensatz zu Fluglinien oder einer reinen Hotelbuchung, besteht für die Reisebranche eine solide Insolvenzabsicherung
Selbstgebuchte Reisen
Sollte die Reise in Eigenregie geplant worden sein, wird es zum jetzigen Zeitpunkt eher keine Möglichkeit geben, die Reise kostenlos zu verschieben oder aufzulösen – dann kann man nur abwarten oder auf Kulanz hoffen. Das betrifft sowohl Flug- und Hotelbuchungen.
Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366
Hier finden Sie alle Infos zu Fördermöglichkeiten:
Fixkosten werden bezahlt: Neues vom Corona-Hilfs-Fonds
Hilfe bei Corona-Kurzarbeit (Video)
Der Corona-Härtefallfonds: Phase 2
Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).
Hier finden Sie für Bürger, Verbraucher und Unternehmen weitere wichtige Informationen zum Thema Corona:
(Erbschaft)Steuer nach Corona-Krise? - Jetzt absichern!
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