Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber - Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Baden. Wenn Sie einen Rechtsanwalt in Baden und Umgebung suchen, sind Sie bei uns genau richtig! Wir haben in unserer Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber klare Schwerpunkte gesetzt. Als Anwalt in Baden, setzen wir uns für Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Eherecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründungen, Geährleistung, Schadenersatz und Zivilrecht, Immobilienrecht, Kaufverträge, Mietrecht und Wohnrecht, Verträge zu allen geschäftlichen Vorgängen und Verwaltungsrecht bzw. Gewerberecht ein. In Baden und Umgebung sind wir seit vielen Jahren aktiv. Wenn Sie also einen Anwalt für Fälle in Baden, Wien, Bruck an der Leitha, Eisenstadt und dem nördlichen Burgenland, oder Wiener Neustadt brauchen: wir sind die Richtigen für Sie. In besonderen Fällen sind wir juristisch als Anwalt für Sie in ganz Niederösterreich, Wien und Burgenland für sie aktiv. Denn der persönliche Kontakt bei der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber in Baden, ist uns sehr wichtig. Seit über 30 Jahren sind wir juristisch aktiv und konnten schon sehr vielen Menschen als Anwalt helfen. Wir machen als Anwalt auch GmbH Gründungen, OG, KG und anderen Unternehmensgründungen. Anwalt Dr. Gottfried Forsthuber, Mag. Gottfried Forsthuber und das restliche Team der Rechtsanwaltskanzlei Forsthuber in Baden stehen Ihnen in vielen Bereichen zur Seite. Hauskauf, Mietverträge, Familienrecht, Obsorge: Das und noch viel mehr machen wir für Sie.AktuellesUnsere StärkenKontaktTelefon: +43 2252 / 86 3 66, Fax: +43 2252 / 86 3 66 2, Adresse: Kaiser Franz Joseph Ring 5, 2500 Baden, E-Mail: kanzlei@forsthuber.at

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Corona und die Kinder

am Freitag, 27 März 2020 03:00

Die Aufregung um das Kontaktrecht der Eltern bei "Scheidungskindern" in Corona-Zeiten ist groß. Was ist erlaubt? Hier die Details.

Wieder möglich: Klienten/Kundenverkehr in unserer Kanzlei (bitte Mund-Nasenschutz mitnehmen). Wir unterstützen Sie auch weiterhin in Ihren rechtlichen Belangen!
Persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Möglichkeiten zur Desinfektion stehen ebenfalls zu Verfügung.

Die Corona-Krise stellt uns in vielen Bereichen unseres Lebens vor Herausforderungen und auch im Bereich des Kontaktrechts für den nicht betreuenden Elternteil.

Wenngleich zunächst der Gesundheit der absolute Vorrang eingeräumt und von der Regierung eine komplette Aussetzung des persönlichen Kontaktes angedacht wurde, hat man nunmehr ausdrücklich festgehalten, dass ein Entzug der direkten persönlichen Kontakte aus kinderrechtlicher Sicht nicht vertretbar ist.

Es ist also auch unter den aktuellen Maßnahmen zulässig, das Haus zu verlassen, um ein Kontaktrecht auszuüben. Die vereinbarten oder durch Gericht festgesetzten Kontakte sollen wie gehabt durchgeführt werden und kann das Kind in den Haushalt des nicht hauptsächlich betreuenden Elternteils wie gewohnt wechseln.

Nichtsdestotrotz darf dabei nicht auf den Schutz von besonders gefährdeten Personen vergessen werden und kann nur der Appell an alle Beteiligten gerichtet werden, einen lebbaren und guten Kompromiss gegebenenfalls in dieser schweren Zeit zu finden.

Sollte jedoch bereits eine behördliche Quarantäne über den zu besuchenden Elternteil verhängt worden sein bzw Ein- und Ausreisesperren einen Kontakt nicht zulässig machen, so gilt es Alternativen zu finden, die eine Ausübung regelmäßiger Kontakte ermöglicht (Videotelefonie, Skype etc.).

Sogar den Kontakt per Telefon oder Video ("Skype") völlige und absolut zu entziehen, ist unvertretbar. Er kann zu Zwangsmaßnahmen für den kontaktverweigernden Elternteil führen. Zuvor suchen wir in unserer Tätigkeit immer eine gemeinsame Lösung. Scheitert diese, muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366

Hier finden Sie alle Infos zu Fördermöglichkeiten:

Fixkosten werden bezahlt: Neues vom Corona-Hilfs-Fonds

Hilfe bei Corona-Kurzarbeit (Video)

Corona Hilfs-Fonds

Der Corona-Härtefallfonds: Phase 2

Sonderhilfe für NÖ Betriebe

Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).

Hier finden Sie für Bürger, Verbraucher und Unternehmen weitere wichtige Informationen zum Thema Corona:

(Erbschaft)Steuer nach Corona-Krise? - Jetzt absichern!

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