Durch die Pandemie werden Kredit- und Zinszahlungen verschoben. Private und Unternehmer haben darauf Anspruch. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Wieder möglich: Klienten/Kundenverkehr in unserer Kanzlei (bitte Mund-Nasenschutz mitnehmen). Wir unterstützen Sie auch weiterhin in Ihren rechtlichen Belangen!
Persönliche Abgabe von Unterlagen: Bitte Sicherheits- und Desinfektionshinweise beachten.
Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Mögilchkeiten zur Desifektion stehen ebenfalls zu Verfügung.
Um den drohenden Dominoeffekt durch die massiven Einschränkungen im Wirtschaftsleben zu stoppen, gibt es Erleichterungen bei Zahlungszielen.
Rückzahlungen, Zins- oder Tilgungsleistungen, die zwischen 1. April 2020 und 30. Juni 2020 fällig werden, gelten mit Eintritt der Fälligkeit (zB 05.04.2020) für die Dauer von drei Monaten als gestundet. Das ist auf Verbraucherkreditverträge ("Privatkredite"), Kredite von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen anwendbar. Was darunter zu verstehen ist, finden Sie am Ende des Artikels. Der Kredit muss vor dem 15. März 2020 abgeschlossen worden sein.
Wann ist Stundung möglich?
Diese Stundung gilt aber nur, sofern der Verbraucher/das Unternehmen, aufgrund der außergewöhnlichen Verhältnisse in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, Einkommenseinbußen hat und dadurch die Lebensführung, oder die seiner Unterhaltsberechtigten gefährdet ist. Für die anspruchsberechtigten Unternehmen gilt dies sinngemäß (Betriebsführung gefährdet).
Für die Dauer der Stundung befindet sich der Kreditnehmer mit der Zahlung nicht in Verzug und es fallen daher auch keine Verzugszinsen an. Gegebene Sicherheiten (Bürgschaften,...) dürfen ebensowenig vom Kreditgeber in Anspruch genommen werden.
Alternativen
Der Kreditnehmer kann aber stattdessen seinen Kredit auch weiterhin normal bezahlen. Es kann aber auch etwas abweichendes vereinbart werden. ZB Teilleistungen, Zins- und Tilgungsanpassungen oder Umschuldungen.
Was ist nach dem 30.06.2020?
Kommt nach dem 30.06.2020 keine einvernehmliche Einigung zustande, verlängert sich die Vertragslaufzeit um drei Monate. Die jeweilige Fälligkeit der vertraglichen Leistungen wird um diese Frist hinausgeschoben.
Änderung des Gebührengesetzes
Rechtsgeschäfte, die zur Durchführung der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation notwendig sind, sind von den Hundertsatzgebühren befreit (§ 35 Abs 8 GebG). (siehe auch Corona Hilfs-Fonds - Was ist zu tun?). Das heißt: Es werden keine (Gerichts)Gebühren eingehoben, insofern diese mit der COVID 19 Pandemie und einer damit verbundenen Finanzierung zusammenhängen (tw. Antragspflichtig bei Eintragung!).
- Pfandrechtseintragungen zur Besicherung von Darlehen bis zum 1.7.2020
- Keine Gebühren für Hypothekarverschreibungen, Bürgschaften und Bestandverträge
Update 09.04.2020: Probleme bei Banken
Einige unserer Klienten berichten, dass manche ihrer Hausbanken die neue Gesetzeslage ignorieren bzw. unverhältnismäßige Dokumentationen verlangen. Sollte es dabei zu Problemen kommen, helfen wir gerne weiter und vermitteln für Sie.
Welche Unternehmen haben Anspruch? (ergibt sich aus einer Empfehlung der Europäischen Kommission (2003/361/EG)
Kleinstunternehmen
weniger als 10 Personen beschäftigt, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz bis zu 2 Mio.
kleine Unternehmen
weniger als 50 Personen beschäftigt, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz bis zu 10 Mio.
mittlere Unternehmen
weniger als 250 Personen beschäftigt, Jahresumsatz bis zu 50 Mio oder Jahresbilanz bis zu 43 Mio.
Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366
Hier finden Sie alle Infos zu Fördermöglichkeiten:
Fixkosten werden bezahlt: Neues vom Corona-Hilfs-Fonds
Hilfe bei Corona-Kurzarbeit (Video)
Der Corona-Härtefallfonds: Phase 2
Erinnern wollen wir in diesem Zusammenhang an die Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen (ÖGK) und Vorauszahlungen an das Finanzamt (BMF).
Hier finden Sie für Bürger, Verbraucher und Unternehmen weitere wichtige Informationen zum Thema Corona:
(Erbschaft)Steuer nach Corona-Krise? - Jetzt absichern!
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