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Ursache und Folgen der Quarantäne

Quarantäne soll die Ausbreitung von Corona verhindern und bedeutet doch gleichzeitig Freiheitsentziehung. Arbeit, Versammlungsfreiheit und Mobilität können gefährdet sein.

Quarantäne soll die Ausbreitung von Corona verhindern und bedeutet doch gleichzeitig Freiheitsentziehung. Arbeit, Versammlungsfreiheit und Mobilität können gefährdet sein.

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Wir achten in unserer Kanzlei auf die Einhaltung behördlich angeordneter Maßnahmen. Ausreichend Mögilchkeiten zur Desifektion stehen ebenfalls zu Verfügung.

Corona bringt es mit sich, dass eine möglicherweise infizierte Person eine Zeit lang den Kontakt zu anderen meiden muss. So notwendig diese Vorsichtsmaßnahme ist, führt sie in der Praxis zu erheblichen rechtlichen und menschlichen Problemen.

Wer infiziert ist, ist nicht zwingend krank. Dennoch wird ein Infizierter als Kranker in der Statistik geführt. Warum? Das Gesundheitsministerium spricht hier von „internationalen Vorgaben“ der WHO. Wer positiv getestet ist und in der Folge aus welchem Grund auch immer stirbt, ist ein Corona Toter (Junger Corona Toter, 37, starb an Krebs)

Inwieweit diese beiden Umstände für die Qualität der statistischen Aussage und vor allem das Vertrauen in die daraus abgeleiteten Maßnahmen förderlich sind, möge jeder für sich entscheiden. Immerhin können und werden Existenzen mit politischen und rechtlichen Maßnahmen in einer Weise berührt, die allenfalls unbegründet und fatal sind. Wer als Entscheidungsträger daher Vertrauen schaffen will, muss und soll auf Transparenz setzen. Wer als Entscheidungsträger Kritiker herabwürdigt und nicht ernst nimmt, wird früher oder später ein Durchsetzungsproblem haben. Außer er ist Diktator oder willens Methoden eines Überwachungsstaates anzuwenden.

Shoot the messenger

Solange also in Österreich nur eine scheinbare Transparenz mit krawalljournalistischen Überschriften á la „Das geheime Corona-Cluster“; „Schon 30.000 Corona-Kranke“ und kaum veröffentlichten Entscheidungsgrundlagen aus dem „Corona-Krisenstab“ die Handlungen bestimmen, wird es berechtigte Kritik geben. Diese Kritik nicht ernst zu nehmen, wäre ein fatales Zeichen für unserer Demokratie. Das gilt auch für die zum Zeitpunkt dieses Artikels geführte Debatte in der BRD über das Untersagen einer „Corona-Demo“.

Man muss mit den Demonstranten nicht einer Meinung sein. Aber jeder soll und muss das Recht haben seine Meinung zu artikulieren. Nachhaltig helfen nur Transparenz und ein aufrichtiger Diskurs; und keine Repressalien. Ansonsten ist es zu Denkverboten und der Einordnung in „gute Demo“ (Black lives matters) und „böse Demo“ (Corona Kritik) nicht weit. Die neu geschaffene, ständig tagende „Corona-Kommission“ war eine Hoffnung auf mehr Transparenz, die sich bis dato noch nicht bewahrheitet hat. Die Berichterstattung beginnt sich nach einer Zuspitzung wieder etwas zu verbreitern. So ist etwa auf das etwas ausgewogener berichtende Servus TV (Der Wegscheider – Servus TV).

Alles beginnt mit dem Test

Nun zur Wurzel: Der PCR Test ist die Grundlage zahlreicher behördlicher und politischer Maßnahmen. Wer aus welchem Grund auch immer einen PCR Test absolviert, soll daher unbedingt darauf achten sich eingehend über die Qualität des verwendeten Tests, dessen Handhabung und Transport zu informieren. Denn wie schon anerkannte Mediziner nachgewiesen haben, besteht eine geringe, aber in der Folge erschreckende Ungenauigkeit im Testergebnis, die sich durch die Anzahl der durchgeführten Tests potenziert. Wer vermeiden will zur Gruppe der „asymptomatisch Erkrankten“ zu gehören, die keine Infektion aufweisen, da sie nur falsch-positiv getestet wurden und deshalb in der Quarantäne festsitzen, sollte sich über die Qualität des jeweiligen PCR-Tests und der Frage wie das Ergebnis zustandekommt informieren. Eine kurze Nachfrage beim Labor wird nicht ausreichen. Angesichts der ständig voranschreitenden Entwicklung ist es geboten zumindest eine zweite Meinung einzuholen.

Die Kritik

Ein Aspekt ist jedoch - auch bei höchster Genauigkeit - vom Einzelnen nicht beherrschbar: Der PCR-Test funktioniert nur bei einer hohen Durchseuchung der Gesellschaft richtig gut. Der gleiche Test kann in unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Ergebnisse liefern, wenn die Anzahl der Infizierten erheblich schwankt. Im Idealfall setzt man daher keine Handlung, die einen Test erforderlich macht.

Sich jedoch im Verdachtsfall oder bei einer berufsbedingten Notwendigkeit dem Test zu entziehen, wäre nicht nur unverantwortlich und vorsätzlich, sondern hätte allenfalls – bei potentieller (!) Gefährdung anderer – strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Der Gesetzgeber gewichtet daher aufgrund dieser bekannten Faktenlage ein falsch-positives Ergebnis zu Gunsten der Sicherheit des persönlichen Umfelds stärker als eine zu Unrecht verhängte Quarantänemaßnahme. Mehr zu diesem Thema zB hier: „Testen, testen, testen: Eine Strategie mit Tücken“, 25.07.20 20:00;  „Your Coronavirus Test Is Positive. Maybe It Shouldn’t Be“; 05.09.20, 17:30  

Vereinfacht: „Wir wissen, die Tests funktionieren nicht 100%ig, aber derzeit gehen wir auf Nummer sicher, da eine Erkrankung schwerwiegende Folgen haben kann.“ Diese Tatsache in einer von Schwarz-weiß dominierten Debatte darzustellen, wäre ein weiterer Schritt in Richtung Versachlichung und Transparenz. Angst und Panikmache hatten wir bis jetzt schon mehr als genug.

Auch die Verwaltung wäre mit Sicherheit erleichtert sein nicht regelmäßig vor der Frage zu stehen, warum die Rückverfolgbarkeit in einem großen Teil der Fälle möglich ist, andererseits Cluster scheinbar aus dem Nichts auftauchen, da es keine Anhaltspunkte auf die Herkunft gibt.

Wann ist ein Test erforderlich?

Aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften, im Falle behördlicher Anordnungen (zB „Massentest nach Corona-Fall im Fitnesscenter“), wobei hierbei auf die Rechtsgrundlage des jeweiligen Bescheids zu achten ist und bei entsprechenden Verordnungen (zB bei der Einreise aus bestimmten Staaten).

Quarantäne wann?

Was passiert rechtlich betrachtet, wenn ein positives Ergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt? Die zuständige BH oder das Magistrat erlässt einen Quarantänebescheid, der aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung für die ersten 48 Stunden auch mündlich (!) erlassen werden kann. Quarantäne heißt für den Einzelnen Freiheitsentziehung, heißt insb. Verbleib in der eigenen Wohnung und das Verbot Besuch zu empfangen. Heißt: Kein Gassi-gehen, kein Einkaufen, kein Arbeitsbesuch, kein Schneeschaufeln im Winter etc. Eine abgeschwächte Variante ist die „Verkehrsbeschränkung“ einer Person, die ihr bestimmte Handlungen (zB Treffen bestimmter Personen) untersagt.

Erfreulicher Nebeneffekt

Wenn über eine natürliche oder juristische Person bzw. unternehmensrechtliche Personen (OG, KG etc) die Quarantäne verhängt wurde, wird eine Vergütung von der Republik für den Verdienstentgang bezahlt. Wie hoch diese für Unternehmer ausfällt, regelt die „EpG 1950-Berechnungs-Verordnung.

Freiheitsbeschränkung wann?

Man bedenke: Auch Einschränkungen des öffentlichen Lebens (Platzverbote, Sperrstunden, Reiseeinschränkungen etc.) sind im weitesten Sinne Quarantänemaßnahmen bzw. Freiheitsentziehungsmaßnahmen gegenüber der Allgemeinheit.

Jede Beschränkung der persönlichen Freiheit ist dann möglich, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Person eine Gefahrenquelle für die Ausbreitung ansteckender Krankheiten ist. Demnach besteht kein Zweifel, dass damit nur die Freiheit jener Personen beschränkt werden darf, von denen eine Gefahr ausgeht, weil sie entweder infiziert sind oder zumindest ein konkreter Verdacht besteht.

Für eine darüber hinausgehende Internierung von Menschen durch Betretungsverbote des öffentlichen Raumes gibt es keine Grundlage und wird vom Gesetzgeber noch überdacht werden müssen. Ansonsten stehen die Chancen gut, dass sich der Verfassungsgerichtshof neuerlich mit dieser Frage befassen wird. Die Qualität der Gesetz- und Verordnungsgebung muss ab sofort merkbar verbessert werden.

Zusammenfassung

  1. 1. Mehr Transparenz in der Debatte (zB „Qualität der PCR_Tests“).
  2. 2. Risikoabwägung und Gewichtung des Gesetzgebers darstellen.
  3. 3. Mehr Verfassungskonformität, Präzision und Qualität in Gesetz- und Verordnungsgebung („Reißt euch z‘amm“).

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