Neuerlich wurde die Frist für Insolvenzanträge verlängert. Was im ersten Moment gut klingt, gefährdet gesunde Unternehmen, Arbeitsplätze und führt zu Wettbewerbsverzerrung.
Neuerlich wurde die Frist für Insolvenzanträge verlängert. Was im ersten Moment gut klingt, gefährdet gesunde Unternehmen, Arbeitsplätze und führt zu Wettbewerbsverzerrung.
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Was bislang nur vermutet wurde, lässt sich mittlerweile an handfesten Zahlen nachweisen. Die Unternehmerinsolvenzen sind in den ersten drei Quartalen 2020 um 32% zurückgegangen (im Vergleich zu 2019).
Gestiegen sind nur die Verbindlichkeiten, und zwar um sagenhafte 100% auf etwa 2,7 Milliarden Euro. Das schätzt der Kreditschutzverband 1870 anhand bestehender Rohdaten.
Wird dieser Trend fortgeführt, bedeutet das auf das Jahr 2020 hochgerechnet ein Minus von rund 46% bzw. rund 1.300 Insolvenzen weniger als 2019. Dass diese Zahlen der Beweis für eine unberechenbare Ausnahmesituation ist, sieht man besonders an den betroffenen Dienstnehmern. Obwohl es 2019 bedeutend mehr Insolvenzen gab (mit 12.200 betroffenen Dienstnehmern), haben 2020 rund 13.700 Dienstnehmer auf Grund einer Insolvenz ihre Arbeit verloren.
Corona-Gießkanne
Die gegenwärtige Situation hat die österreichische Wirtschaft den sogenannten „Corona-Maßnahmen“ zu verdanken. Waren diese dafür gedacht Unternehmen, denen der verordnete Lockdown massiv geschadet hat, zu unterstützen, geht der Schuss mit der weiteren Verlängerung auf 31.01.2021 eindeutig nach hinten los: Statt betroffene Firmen, die eine Zukunft vor sich haben, zu helfen, werden „kranke“ Unternehmen künstlich am Leben gehalten. Damit werden tragischerweise auch an sich gesunde Unternehmen angesteckt.
Frist ab 31.01.2021
Eine Verlängerung der Antragsfrist bis 31.10.20 war sinnvoll. Jetzt gibt es einen weiteren Aufschub bis 31.01.2021. In Kombination mit den ohnehin bisher bestehenden Fristen in Zeiten einer Seuche/Pandemie von 120 Tagen (4 Monaten), bedeutet das eines: Ein weiteres Verschieben auf den St. Nimmerleinstag, der derzeit im äußersten Fall auf den 31.05.2021 fällt.
Weitere Fehlentwicklung
Die Finanz und Gesundheitskassen, die die Hauptantragssteller schon bei eher kleineren Verbindlichkeiten sind, haben seit Ausbruch der Corona-Krise und werden bis auf Weiteres keine Insolvenzanträge mehr stellen.
2021: 0% für Gläubiger?
Durch die anhaltende Verschleppung wird es 2021 zu massiven Insolvenzen kommen. Die aktuelle Situation zeigt schon jetzt, dass es sich dann aber um viele nichtsanierungsfähige Unternehmen handeln wird. Dies hat zur Konsequenz, dass sich Gläubiger nächstes Jahr vermehrt mit Null-Quotenkonfrontiert sehen werden.
Je länger in finanzielle Schieflage geratene Unternehmen künstlich am Leben erhalten werden, desto größer wird der gesamte volkswirtschaftliche Schaden sein. Die aktuelle Fristverlängerung für Insolvenzanträge auf 31.01.2021 (+ bis zu 120 Tage!) ist die falsche Medizin.
Das wäre im Sinne aller sinnvoll:
- 1. Die Frist für Insolvenzanträge, etwa bei Zahlungsunfähigkeit, muss ab sofort wieder von 120 auf 60 Tage reduziert werden.
- 2. Die Finanz und Gesundheitskassen sollten wieder Insolvenzanträge stellen.
- 3. Unternehmer sollten seitens der Bundesregierung nicht in dem Glauben gelassen werden, dass staatliche Mittel ausreichen, um die Krise finanziell zu überwinden.
Tipps für Unternehmer:
- 1. Forderungen unverzüglich einbringlich machen (keine Lieferantenkredite mehr)
- 2. Auf Vorauskassa oder Zahlung bei Abholung/Lieferung/Leistung umstellen.
- 3. Ggf. mit Skonto bei längerfristigen Kundenbeziehungen arbeiten
Fragen? Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren (telefonisch oder per Videokonferenz). Telefon: 02252 86 366
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